Warnstufe in Baden-Württemberg – Geänderte Regeln in den Barbarossa-Thermen

Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung Baden-Württemberg und dem damit gültigen Stufenplan haben sich seit Mittwoch 03.11.21 die Zugangsregeln in die Barbarossa-Thermen geändert.
Ein Zugang in die Barbarossa-Thermen für nicht immunisierten Personen ist ab sofort nur noch nach Vorlage eines gültigen PCR-Tests möglich.

Der Zutritt in die Barbarossa-Thermen ist für alle Gäste nur möglich mit einem der folgenden
Nachweise:
• Vollständige Impfung: gültig 14 Tage nach der letzten Impfung
• Genesung: positiver PCR-Test mind. 28 Tage und höchstens 6 Monate alt oder positiver
PCR-Test älter 6 Monate und 1. Impfung erfolgt
• PCR-Test: negatives Testergebnis (max. 48h alt) einer offiziellen Teststelle Ausnahmen von der PCR-Pflicht:
• Kinder bis einschließlich 5 Jahre
• Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
• Grundschüler, Schüler eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule, Vorlage eines Schülerausweises genügt)
• Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
• Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
• Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
• Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppe erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
Die Ausnahmen gelten nicht für die Sauna.
Der Eintritt in die Sauna für nicht immunisierte Personen ist nur nach Vorlage eines gültigen PCR-Tests möglich. Das automatische Aufbuchen in den Sauna Bereich am Übergang von der Badearena aus ist nicht möglich.
Für einen Übertritt muss der Gast an der Kasse einen gültigen PCR Test vorlegen.

www.barbarossa-thermen.de

Alle Einschränkungen werden mit weiteren Änderungen der einschlägigen Corona-Verordnung
laufend angepasst.

Die aktuell gültige Stufe wird auf der Internetseite des Landesgesundheitsamts veröffentlicht.

Öffnungszeiten Badearena
Montag 6:30 – 16:00 Uhr
Dienstag 6:30 – 17:30 Uhr
Mittwoch bis Freitag 6:30 – 22:00 Uhr
Samstag/Sonntag/
Feiertag 8:00 – 22:00 Uhr
Öffnungszeiten Saunawelt / Wellnessoase:
Täglich 9:00 – 22:00 Uhr

 

PM Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/freizeit/128255/

Schreibe einen Kommentar