Das Sofortprogramm zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit wird aufgrund der hohen Nachfrage mehr als verdoppelt und auf insgesamt zwei Millionen Euro aufgestockt. Aufgrund der corona-bedingten Schließung von Schwimm- und Hallenbädern hat sich der ohnehin große Bedarf an Schwimmkursen deutlich erhöht.
Etwa 2.000 Anträge in nur zwei Wochen und ein Schwimmkursangebot an mehr als 12.000 Kinder: Die Zahlen zum Sofortprogramm zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit sind beeindruckend. „Dass in so kurzer Zeit so viele Anträge eingegangen sind, zeigt den Sinn und die Notwendigkeit unseres Programms gleichermaßen“, sagt Theresa Schopper, Ministerin für Kultus, Jugend und Sport und fügt an: „Ich freue mich sehr, dass das Programm so gut ankommt, und danke allen Beteiligten und Antragsstellern, weil sie damit einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass unsere Kinder sich ans Wasser gewöhnen, sicher schwimmen lernen und den Spaß am und im Wasser genießen können.“
Weil sich durch die Corona-bedingte Schließung der Schwimm- und Hallenbäder der ohnehin große Bedarf an Schwimmkursen deutlich erhöht hat, hatten das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und die beiden Schwimmverbände sowie DLRG-Landesverbände Baden-Württembergs vor etwa zwei Wochen ein „Corona-bedingtes Sofortprogramm zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit“ initiiert – das Fördervolumen betrug 900.000 Euro. „Der Topf wäre in Kürze ausgeschöpft, wenn die Nachfrage hoch bleibt, wovon wir ausgehen. Daher stocken wir das Fördervolumen um 1,1 Millionen Euro auf insgesamt zwei Millionen auf. Denn sicheres Schwimmen ist eine Grundfertigkeit, die jedes Kind beherrschen sollte. Daher liegt es mir am Herzen, dass wir hier auch als Land noch mehr unterstützen und unsere Förderung erhöhen“, sagt Schopper.
Hohe Qualität der Kurse
Grundvoraussetzung ist eine dementsprechende Qualifikation der Schwimmlehrerinnen und -lehrer, denn eine hohe Qualität der Kurse ist essentiell. Daher können nur Schwimmlehrkräfte mit anerkannter Qualifikation im Bereich Schwimmausbildung die Kurse leiten. Zudem müssen diese inhaltlich die Niveaustufen eins und zwei (Wassergewöhnung und Grundfertigkeiten des Schwimmens) der „Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule“ (PDF) abbilden.
„Die hohe Zahl der eingegangenen Anträge und die zahlreichen Anfragen, die uns erreichen, zeigen, mit welch großem Engagement alle Beteiligten bemüht sind, die entstandene Lücke in der Schwimmausbildung zu schließen“ sagt Ingrid Lehr-Binder, Präsidentin des DLRG-Landesverbandes Baden. Ein großer Dank gilt hierbei insbesondere auch den Betreibern der Bäder, die der Durchführung von Anfängerschwimmkursen eine hohe Priorität zumessen und hierfür ausreichend Wasserfläche sowie Wasserzeit zur Verfügung stellen. „Nur dadurch wird die große Anzahl an Anfängerschwimmkursen überhaupt ermöglicht. Danke, dass wir hier alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Denn das ist im Sinne unserer Kinder“, sagt Sportministerin Schopper und richtet den Blick auf die kommenden Wochen: „Ich hoffe daher, dass gerade auch in den Sommerferien möglichst viele Schwimmkurse stattfinden können. Zumal ich mir einen gerne mal vor Ort anschauen würde.“
Antragstellung bis zum 30. November möglich
Anträge können von Schwimmvereinen, DLRG-Gliederungen sowie privaten Anbietern (Schwimmschulen) mit Sitz in Baden-Württemberg ausschließlich über das Internetportal des Sofortprogramms gestellt werden. Dieses ist für die Antragstellung bis zum 30. November 2021 freigeschaltet. Eine rückwirkende Bezuschussung bereits angelaufener Kurse ist nicht möglich. Die Laufzeit der Schwimmkurse muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
Corona-bedingtes Sofortprogramm zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit
PM Staatsministerium Baden-Württemberg