Spagat zwischen Gesundheitsschutz und Lebensfreude – Vergnügungspark an EWS Arena

Nach intensiver Abwägung und mehrheitlicher Zustimmung der Gemeinderatsfraktionen hat die Stadt einem Vergnügungspark auf dem Festgelände an der EWS Arena zugestimmt. Voraussetzung ist die penible Einhaltung eines strikten Hygienekonzeptes inklusive verbindlicher Beschränkung auf maximal 500 Personen gleichzeitig.

 

Nach seinem Urlaub wurde Oberbürgermeister Guido Till über das Vorhaben der Firma Roschmann, auf dem Festgelände an der EWS Arena einen Vergnügungspark durchführen zu wollen, sowie über die Vorgespräche der zuständigen Referate mit dem Veranstalter informiert. Da zu diesem Zeitpunkt noch keine Entscheidung getroffen und dem Unternehmen dementsprechend weder eine Zu- noch eine Absage erteilt worden war, bezog das Stadtoberhaupt die Vorsitzende/-n der Göppinger Gemeinderatsfraktionen in die Abwägung ein:

Einerseits wurden in den vergangenen Tagen wieder stark zunehmende Zahlen an Neuinfektionen registriert; zum Urlaubsende hin ist mit weiter steigenden Zahlen zu rechnen. „Es finden keine Einschulungsfeiern statt“, gab Oberbürgermeister Guido Till zu bedenken; „Stadtfest und Weinfest können nicht durchgeführt werden. Und auch die Göppinger Waldweihnacht ist alles andere als sicher.“ Angesichts dieser Absagen erscheine die Akzeptanz eines – allerdings alkoholfreien – Vergnügungsparkes in Teilen der Bevölkerung als fraglich. Last but not least bedeute die vorgesehene Veranstaltung eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des an die EWS Arena angrenzenden Wohngebietes.

Andererseits dürfe das Leben in der Stadt nicht über Gebühr eingeschränkt werden, so OB Till weiter. „Wir müssen vielmehr versuchen, Kultur-, Sport- und andere Freizeitveranstaltungen – unter strikter Einhaltung von Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten – wieder stattfinden zu lassen. Auch dies gehört zum Wohlbefinden, zum Wohlfühlen in einer Stadt.“ Voraussetzung sei auf jeden Fall die Umsetzung des strikten Hygienekonzeptes. Und schließlich seien auch die großen Freizeitparks, im Einklang mit der Corona-Verordnung des Landes, wieder geöffnet.

Die Abfrage der Vorsitzenden der sieben Gemeinderatsfraktionen ergab eine mehrheitliche Zustimmung für die Durchführung eines Festes für die daheimgebliebenen Kinder an zwei verlängerten Wochenenden zum Abschluss der Sommerferien. Die Vorgaben erscheinen als ein verträglicher, dem Gesundheitsschutz Rechnung tragender Weg, Lebensfreude genießen zu können, auch wenn es vereinzelt grundsätzliche Bedenken gegen die Veranstaltung gibt.

Somit darf der Vergnügungspark von Freitag, 4., bis Dienstag, 8. September und von Donnerstag, 10., bis Sonntag, 13. September, stattfinden. Ein Bierzelt wird es nicht geben; Alkohol wird auf dem Gelände nicht ausgeschenkt. Um die Besucherzahl kontrollieren zu können, werden am Eingang des umzäunten Festgeländes je ein Plastikchip pro Besucher/-in ausgegeben; die Zahl ist auf 500 begrenzt und die Chips sind am Ausgang wieder abzugeben. In den Fahrgeschäften und Warteschlangen ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen – auch bei langsamen Fahrgeschäften hebt die Fahrtbewegung den Schutzeffekt des Mindestabstands auf. Beschäftigte und Mitwirkende haben bei direktem Kundenkontakt grundsätzlich ebenfalls eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Klebebänder weisen auf den Mindestabstand von 1,5 Meter hin; auf den Laufwegen stehen insgesamt zehn Desinfektionsständer für die Besucher/-innen bereit. Stündliche Reinigungen sind ebenso vorgesehen wie regelmäßige Lautsprecherdurchsagen, die an die Hygieneregeln erinnern.

„Die Entscheidung ist keinem der beteiligten Personen leicht gefallen“, resümiert Oberbürgermeister Guido Till. „Wir hoffen auf die Einsicht und Vernunft aller Besucherinnen und Besucher, sich an das Hygienekonzept zu halten und damit ein möglichst sicheres Ferienabschlussfest zu ermöglichen.“ Sollte es dennoch zu Problemen kommen, werde die Veranstaltung abgebrochen – doch so weit wird es, so die Hoffnung aller Beteiligten, nicht kommen.

 

PM Stadtverwaltung Göppingen

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