Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg: Die Monumente des Landes schließen ab dem 17. März bis nach Ostern

Ab spätestens Dienstag, 17. März, bleiben alle Schlösser, Klöster, Burgen und Kleinode der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg wegen der aktuellen Entwicklung des Corona-Virus geschlossen.

Die Schließung gilt bis auf weiteres, mindestens bis zum Ende der Osterferien am 19. April. Nach wie vor betreten werden dürfen die großen historischen Gärten des Landes: der Schlossgarten Schwetzingen, der Schlossgarten Weikersheim, der Schlossgarten Favorite Rastatt und der Schlossgarten Heidelberg – so lange sich dies mit der Gefährdungslage vereinbaren lässt. Für die ebenfalls geöffneten Gärten in Schwetzingen und Weikersheim bleiben dabei ab Dienstag die Kassen unbesetzt. Aktuelle Informationen zur Situation bietet das Internetportal der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg www.schloesser-und-gaerten.de.

 

PM Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg

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