Viele Menschen denken, dass in Selbstschutzmaßnahmen für Kinder, nur sinnloses treten und schlagen beinhaltet. Dem ist nicht so. Grundlegende Verhaltensmaßnahmen, bezogen auf kindliche Auseinandersetzungen müssen ausführlich abgehandelt werden. Vorausschauendes und deeskalierendes Verhalten muss in realistischen Szenarien anschaulich dargestellt sein.
Dennoch ist es rechtmäßig, dass sich Kinder bei tätlichen Übergriffen, und insbesondere dann, wenn Friedenssignale nicht angenommen werden zur Wehr setzen dürfen. Doch die Auswahl der erforderlichen Abwehrmaßnahmen, um einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff abwehren zu können, muss der Situation angemessen sein, denn Brutalität im Kindergarten oder auf Schulhöfen ist nicht zulässig. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten wie sich Kinder aus misslichen Situationen retten können, und ohne dass einem Angreifer ernsthafter Schaden zugefügt wird. Doch die Möglichkeiten zur Abwehr, Befreiung und zur Flucht sollten schon gegeben sein. Die Einbeziehung eines in Notwehr handelnden Kindes, in anhaltendes Kampfgeschehen ist nicht vorgesehen. Umfangreiche Anwendungsmöglichkeiten für effektive Selbstschutzmaßnahmen stehen zur Verfügung. Die Arbeitsweise der Ausbilder, muss sich an gesicherten Erkenntnissen auf rechtlich – und wissenschaftlicher Basis orientieren. Es gibt den berechtigten Anspruch, dass alle Kinder qualitativ bestens betreut werden, und die Schulungsmaßnahmen zufrieden, und mit neuen Erkenntnissen verlassen. Zu beachten ist der physische und psychische Entwicklungsstand der Teilnehmer. Wie in der Pharmazie und der Medizin, könnte man sich hierbei an einer grundlegenden Aussage orientieren: „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen ! „
PM Alfred Brandner