Das Feuerwerk in der Region vom höchsten Punkt genießen: Dafür lohnt sich der Weg auf den Hohenstaufen. Raketen und andere Feuerwerkskörper auf dem Bergplateau mit der Stauferburg abzufeuern ist allerdings verboten. Das besagt das Landeswaldgesetz – und die Vernunft. Die explosiven Freudenbezeugungen auf dem Berggipfel gefährden die anderen Menschen am Hohenstaufen und vor allem das Wild und den Wald. Darauf weisen die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg jetzt hin.
Kein feuerwerk auf dem hohenstaufen
Viele Menschen suchen besondere und herausgehobene Orte, um das neue Jahr zu begrüßen. Auch der Hohenstaufen mit seinem grandiosen Blick ins Land über der Stauferstadt Göppingen ist schon lange kein Geheimtipp mehr für den Jahreswechsel. Die Stimmung auf dem geschichtsträchtigen Panoramaberg ist immer gut – allerdings wird das Bergplateau von manchen benutzt, um Feuerwerkskörper abzufeuern. Erlaubt ist das nicht. Darauf weisen die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg, zuständig für die Betreuung der historischen Monumente des Landes, jetzt hin.
Forstgesetz verbietet Feuerwerk
„Der Hohenstaufen ist der perfekte Ort, um das Feuerwerk im gesamten Umland zu genießen, aber nicht, um eigenes Feuerwerk abzubrennen.“ Das sagt Stephan Hurst von den Staatlichen Schlössern und Gärten, als Leiter der Schlossverwaltung Ludwigsburg auch für die Monumente des Stauferlandes zuständig. Und ergänzt, dass es nicht um ein aktuelles Verbot gehe, sondern dass Feuerwerk nach § 41 des baden-württembergischen Waldgesetzes grundsätzlich nicht erlaubt ist. Der Aufwand, der durch die verschossenen Feuerwerkskörper nach Silvester entsteht, ist beträchtlich: Bergplateau und Wald müssen von den Resten der nächtlichen Knallerei gereinigt werden, denn der Müll stößt bei Spaziergängern und Wanderern auf viel Unwillen. Man setze auf die Einsicht bei allen, die auf dem Hohenstaufen feiern wollen, so die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg.
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PM Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg