Mit zunehmender Beliebtheit sozialer Netzwerke, Dating-Portalen und Online-Partnervermittlungen bei Bürgerinnen und Bürgern steigt auch die Zahl entsprechender Portale mit Unternehmenssitz in Deutschland. Mit einer koordinierten Aktion überprüfen aktuell die Datenschutzaufsichtsbehörden in Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich stichprobenartig soziale Netzwerke, Datingportale und Online-Partnervermittlungen auf Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
Bereits im März 2013 hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in einer Pressemitteilung die Betreiber sozialer Netzwerke an ihre Verpflichtung erinnert, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen sicherzustellen. Die in diesem Zusammenhang erstellte Orientierungshilfe „Soziale Netzwerke“ enthält Hinweise für den datenschutzkonformen Betrieb sozialer Netzwerke, die auch für die Betreiber von Dating-Portalen und Online-Partnervermittlungen gelten.
Mit einer koordinierten Aktion überprüfen aktuell die Datenschutzaufsichtsbehörden in Hamburg (HmbfDI), Bayern (BayLDA) und Baden-Württemberg in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich stichprobenartig soziale Netzwerke, Datingportale und Online-Partnervermittlungen auf Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
Hierzu wurde den Betreibern dieser Webportale ein umfangreicher Fragenkatalog zugesandt. Im Fokus stehen Fragen zum Umgang mit den personenbezogenen Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und wie diese Daten effektiv vor Missbrauch geschützt werden. Bis Ende Juli 2015 werden die Rückmeldungen der Betreiber erwartet.
Quelle: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz