Schnell, klein, praktisch – Elektrokleinstfahrzeuge wie zum Beispiel Elektro-Roller bieten auch in der Landwirtschaft und im Garten- und Landschaftsbau eine Menge Vorteile, wenn es darum geht, kurze Strecken zurück zu legen. Für eine unfallfreie Fahrt, müssen jedoch mögliche Risiken erkannt und verbindliche Vorschriften beachtet werden.
Den rechtlichen Rahmen der Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr gibt die Straßenverkehrsordnung vor. Dort steht zum Beispiel, dass die handlichen E-Roller nur für eine Person zugelassen sind und nicht schneller als 20km/h fahren dürfen.
Sie sind außerdem versicherungspflichtig und müssen verkehrssicher sein. Das heißt, sie brauchen eine funktionierende Lichtanlage, funktionierende Bremsen und eine Warnklingel. Anhänger dürfen nicht gezogen werden. Wer einen E-Roller fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt und nüchtern sein. Es gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte, wie für das Fahren anderer Fahrzeuge.
Zugelassen sind die Flitzer auf Radwegen und Fahrradstraßen. Der Gehsteig ist tabu. Fehlen spezielle Wege für Fahrräder, bleibt nur die Fahrbahn. Genau dort wird es besonders gefährlich. Deshalb sollten die Fahrer zu ihrer eigenen Sicherheit alle Regeln beherzigen, die auch für das Fahrradfahren gelten:
- möglichst hintereinander fahren,
- Richtungswechsel rechtzeitig anzeigen
- Helm und Kleidung in auffälligen Farben und mit Reflektor Streifen tragen.
Auf dem Betriebsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung immer dann, wenn es öffentlich zugänglich ist. Das Gleiche gilt für Wirtschaftswege. Zusätzlich tragen Unternehmer die Verantwortung für die Arbeitssicherheit in ihrem Betrieb. Das heißt, wenn Elektrokleinstfahrzeuge betrieblich eingesetzt werden, müssen insbesondere Arbeitgeber dies bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Sie müssen die möglichen Risiken kennen, einschätzen und alle Personen, die damit fahren sollen, vorher unterweisen.
Genau wie im öffentlichen Raum ist es auch auf dem Betrieb wichtig, aufeinander Rücksicht zu nehmen und vorausschauend zu fahren. Elektroroller sind nicht nur schnell, sie sind auch sehr leise. Der Fahrer muss sich deshalb frühzeitig bemerkbar machen. Fußgänger, vor allem Senioren, müssen genug Zeit haben, dass sie ohne Eile ausweichen können. Manche Tiere, zum Beispiel Pferde, erschrecken leicht, wenn unvermittelt ein Fahrzeug auftaucht. Springen sie unvermittelt weg, oder reißen sie sich los, kann dies eine gefährliche Kettenreaktion auslösen, an deren Ende dann ein Unfall steht. Besonders gefährdet sind E-Scooter-Fahrer, wenn sie sich in der Nähe von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Gespannen oder Maschinen bewegen. Leicht werden sie übersehen. Auch hier ist es für den Fahrer wichtig, rechtzeitig auf sich aufmerksam zu machen.
Das Fahren mit E-Rollern will gelernt sein. Gerade jugendliche Fahranfänger, die noch keinen Führerschein haben, sind in brenzligen Situationen schnell überfordert. Schwierig wird es zum Beispiel, wenn sie auf Fahrbahnen mit Unebenheiten unterwegs sind. Die kleinen Räder fahren sich schnell fest. Wer keine Routine hat, stürzt dann leicht. Ein paar Übungsstunden auf einem abgesperrten Gelände, am besten zusammen mit einem Fahrlehrer oder einem erfahrenen Fahrer können helfen, Praxis zu bekommen und die erste Unsicherheit nehmen.
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