Sternfahrt zum Motorradsicherheitstag 2015 nach Stuttgart / Verkehrssicherheitsaktion am Sonntag, 21. Juni in der Messe Stuttgart

Das Innenministerium Baden-Württemberg veranstaltet zusammen mit mehreren Partnern am 21.06.2015 zum sechsten Mal ein Treffen von Motorradfahrerinnen, -fahrern und Interessierten.

Der „Bikertag 2015 – Sicher im Südwesten“ findet in der Messe Stuttgart, Hallen 7 und 9, statt. Die Zahl der tödlichen Motorradunfälle in Baden-Württemberg ist immer noch zu hoch, daran müssen wir alle etwas verbessern. Jeder verunglückte Kradfahrer ist einer zu viel. Neben der Intensivierung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wird deshalb auch 2015 dieser Motorradsicherheitstag durchgeführt. Mit „am Krad“ sind neben der Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR auch die LANDESVERKEHRSWACHT, TÜV-Süd, der Fahrlehrerverband, die Firma BMW Motorrad, die Zeitschrift MOTORRAD und anderen auch SWR 3. Die Veranstalter organisieren eine Sternfahrt mit acht Routen zur Messe. Startorte sind meist Niederlassungen des TÜV. Die Details dazu und zum Programm können Sie dem Internetauftritt www.bikertag.de entnehmen. Der Eintritt ist frei. Bei den „Bikertagen“ der Vorjahre erschienen bis zu 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, mehrere tausend Biker fuhren die Sternfahrt mit!

Eine Route der Sternfahrt startet um 10:53 beim TÜV-Süd in Schwäbisch Gmünd. Die Motorradfahrerwerden gegen 11 Uhr in den Kreis Göppingen einfahren und über Maitis,Ottenbach und Krummwälden gegen 11.15 Uhr in Salach eintreffen. Weiter geht es über Eislingen und Holzheim Richtung Heiningen. Gegen 11:30 Uhr wird Jebenhausen erreicht. Über Bezgenriet, und Hattenhofen cruisen die Biker nach Schlierbach, um gegen 11.45 Uhr den Landkreis Göppingen Richtung Kirchheim/Teck zu verlassen. Durch den Landkreis Esslingen wird es weitergehen Richtung Messe Stuttgart. Die Kradfahrer fahren dabei in einem Verband, einer Kolonne. Dabei ist mit Verkehrsbeeinträchtigungen, hauptsächlich für den kreuzenden Verkehr und für Fußgänger, auch bei Ampelanlagen, zu rechnen. Eine Kolonne von Fahrzeugen gilt verkehrsrechtlich als 1 Fahrzeug. So dürfen beispielsweise alle Fahrzeuge einer Kolonne eine Ampelkreuzung auch bei rotem Ampelsignal passieren, sofern das erste Fahrzeug die Ampel bei Grün passiert hat. Sämtliche Verkehrsteilnehmer werden gebeten, dies zu beachten.

PM

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/filstalexpress/9117/

Schreibe einen Kommentar