Den Naturschutz hat die Landesregierung seit der letzten Legislaturperiode vorangebracht. So sind manche Forderungen, die im Zuge des Volksbegehrens in Bayern gestellt wurden, in Baden-Württemberg bereits gesetzlich verankert: In einem Bereich von mindestens fünf Metern an Gewässerrändern sind Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verboten. Diese Gewässerrandstreifen dürfen auch nicht landwirtschaftlich genutzt werden. Grünland ist gesetzlich vor dem Umbruch geschützt.
„Die Maßnahmen zum Schutz von Gewässerrandstreifen und Grünland sind gute Ziele. Doch bisher wird nicht oder zu wenig kontrolliert, ob die Gesetze und Vorschriften auch eingehalten werden“, sagt Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg. „Eine rein gesetzliche Verankerung ist nicht ausreichend für einen erfolgreichen Arten- und Naturschutz. Die Umsetzung und die Kontrolle der Maßnahmen sind die Werkzeuge, die die Bienen – die Natur – retten.“
„Ein gutes Beispiel für bestehende Defizite bei der Anwendung der gesetzlichen Vorgaben ist der Umgang mit Ausgleichsmaßnahmen. Denn hier gibt es zumindest theoretisch gute Regelungen, aber ein langfristiger Erhalt findet häufig nicht oder nicht fachgerecht statt“, ergänzt Dahlbender.
Der BUND Baden-Württemberg fordert zudem: die lang angekündigte Pestizidreduktionsstrategie. „Ein erster wichtiger Schritt wäre eine transparente Dokumentation der Pestizid-Mengen, die ausgebracht werden. Dies verweigert der Landwirtschaftsminister. Nachweisbare Schritte zur Pestizidminderung um mindestens 50 Prozent gibt es bisher nicht. Die ist aber mindestens nötig, um einen wesentlichen Erfolg beim Insektenschutz zu erzielen“, ergänzt Dahlbender.
PM Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Baden-Württemberg e. V.