Trotz aller öffentlichen Proteste lässt sich das Rechts- und Ordnungsamt des Landkreises Göppingen nicht beirren. Trotz offensichtlich kritikwürdiger und eventuell rechtlich zu beanstandender Geschwindigkeitsmessung in der Süßener Auenstraße vor dem Gebäude Nr. 30 (Sommerauweg) verschickt das Amt Ordnungswidrigkeitsbescheide an die geblitzten Verkehrsteilnehmer
Überwiegend scheint es sich hier um geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen gehandelt zu haben, die ein Verwarnungsgeld von 15,00 EUR nach sich ziehen. Das Amt geht wohl davon aus, dass sich Autofahrer nicht die Mühe machen, gegen diesen Bescheid Einspruch einzulegen. Bisher wurde uns nicht bekannt, dass Autofahrer mit höheren Busgeldern oder weiteren Sanktionen belegt wurden.