Fahrgastbeirat Baden-Württemberg: Bahnsteighöhen im Schienenverkehr und Baden-Württemberg-Tarif

Die unterschiedlichen Bahnsteighöhen im Schienenverkehr in Baden-Württemberg und die Probleme, zukünftig Barrierefreiheit sicherzu­stellen, war das Hauptthema der letzten Sitzung des  Fahrgastbeirates Baden-Württemberg (FGB-BW).

Der FGB-BW hatte schon im November 2015 auf eine Neukonzeption des Bahnsteighöhen-Konzeptes des Landes gedrungen. „Alleine in der Region Stutt­gart kommen aktuell drei Bahnsteighöhen zum Einsatz, die eine durch­gängige Barrierefreiheit verhindern, andere Regionen harmonisieren den Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr auf einheitliche Bahnsteig- und Fuß­bodenhöhen“, erklärt FGB-Vorsitzender Matthias Lieb. Die Ent­scheidung des Bundes und der DB, zukünftig nur noch 76cm Bahnsteige bauen zu wollen, erfordere eine Anpassung der Bahnsteig­höhen-Konzeption des Landes, erklärte Gerd Hickmann vom Verkehrs­ministerium Baden-Württemberg. Allerdings seien in den letzten 20 Jahren viele Strecken und Züge auf 55cm ausgebaut worden, auch die Nachbarländer Schweiz und Frankreich hätten 55cm als Regelhöhe. Somit bestünde die Aufgabe , linienweise einheitliche Bahnsteighöhen – auch in den Knotenbahnhöfen – sicherzustellen, bei der die starre Festlegung des Bundes auf nur noch 76cm eher hinderlich sei. Dr. Jürgen Wurmthaler vom Verband Region Stuttgart als Aufgaben­träger für die S-Bahn Stuttgart begründete das Festhalten an der ab­weichenden Bahnsteighöhe von 96cm für die S-Bahn Stuttgart mit der Notwendigkeit von S-Bahn-Fahrzeugen mit hoher Türzahl für den raschen Fahrgastwechsel. In der Diskussion wurde deutlich, dass die Linie des Bundes, die Standardhöhe an den großen Knotenbahnhöfen auszurichten, problematisch sei, denn in kleineren Stationen könne weniger Hilfe geleistet werden. Der FGB-BW forderte alle Beteiligten auf, rasch zu einem abgestimmten Bahnsteig­höhenkonzept zwischen Bund und Land unter Einbeziehung auch der S-Bahn Stuttgart zu kommen.

Ein weiteres Thema war der zukünftige Baden-Württemberg-Tarif, der ab Ende 2018 gelten wird. Ein Vertreter des Ministeriums erläuterte den aktuellen Sachstand. Der FGB-BW wünscht hier eine frühzeitige Einbeziehung in die weitere Ausgestaltung des Tarifs, damit die Interessen der Fahrgäste bei der  weiteren Ausgestaltung des Landestarifes frühzeitig berücksichtigt werden.

PM

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