2017: Rund 50 000 Haushalte werden im Mikrozensus befragt

Interviewer kündigen sich in über 900 Gemeinden in Baden‑Württemberg an

Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, informiert die Presse zu Beginn des neuen Jahres, dass der Mikrozensus 2017 beginnt. Dazu werden vom Statistischen Landesamt über das ganze Jahr rund 50 000 Haushalte in über 900 Gemeinden in Baden‑Württemberg befragt. Sie bittet die ausgewählten Haushalte in um ihre Mitwirkung.

Was ist der Mikrozensus? Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen in Bund und Ländern, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Die Daten des Mikrozensus werden kontinuierlich über das ganze Jahr verteilt von Erhebungsbeauftragten erhoben. Knapp 1 000 Haushalte werden pro Woche befragt.

Wer wird für die Erhebung ausgewählt? In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Erhebungsbeauftragte ermitteln vor Ort, welche Haushalte in den ausgewählten Gebäuden wohnen und kündigen sich bei diesen mit einem handschriftlich ergänzten Ankündigungsschreiben mit Terminvorschlag an. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.

Wie läuft die Befragung ab? Erhebungsbeauftragte des Statistischen Landesamtes Baden‑Württemberg suchen die Haushalte zum vorgeschlagenen Termin auf und bitten sie um die Auskünfte. Sie können sich mittels eines Interviewer-Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden‑Württemberg ausweisen. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden. Die Erhebungsbeauftragten verwenden einen Laptop und geben Ihre Antworten direkt ein. Durch die Durchführung der Befragung mit unseren Erhebungsbeauftragten ist sichergestellt, dass die Angaben vollständig und plausibel erfasst werden. Alternativ haben die Haushalte auch die Möglichkeit, den Fragebogen in Papierform selbst auszufüllen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.

 

Herausgegeben vom Statistischen Landesamt Baden‑Württemberg.

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