Vogelgrippe bei Wildvögeln jetzt auch in Ulm – Einhaltung der Stallpflicht und der ergänzenden Maßnahmen zur Biosicherheit weiterhin unbedingt erforderlich

Wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Dienstag (27. Dezember) mitteilt, wurde in Ulm bei einem Schwan am Wochenende das Vogelgrippevirus H5N8 festgestellt.

Bei einer erlegten Stockente in Muggensturm (Landkreis Rastatt) wurde ebenfalls ein hochpathogenes (stark krankmachendes) Vogelgrippevirus des Typs H5 nachgewiesen. Allerdings handelt es sich nicht um H5N8, sondern um einen anderen Subtyp des Virus. Bezüglich der weiteren Abklärung dieses Falles befindet sich das Ministerium in enger Abstimmung mit dem Friedrich-Loeffler-Institut. Sobald ein Befund vorliegt, wird dieser mitgeteilt.

Auch im Landkreis Emmendingen (Rheinhausen) wurde ein Bussard positiv auf Geflügelpest getestet.

Durch die landesweit angeordnete Stallpflicht für Nutzgeflügel und die auferlegten Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen vor Ort bereits getroffen worden.

Nach wie vor beschränkt sich die Vogelgrippe im Land nur auf Wildvögel. Nutzgeflügel ist bislang nicht betroffen. In Baden-Württemberg wurde bisher bei 299 Wildvögeln das hochpathogene Geflügelpestvirus bestätigt. Betroffen sind die Landkreise Bodenseekreis, Konstanz, Ravensburg, Emmendingen, Sigmaringen und nun Ulm und Rastatt.

Das Ministerium weist aufgrund des nach wie vor akuten Geschehens im Land und der vermehrten Ausbrüche in Nutzgeflügelbeständen im Norden Deutschlands auf die Notwendigkeit der strikten Einhaltung der Stallpflicht und der sonstigen Maßnahmen zur Biosicherheit hin.

Unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/de/vogelgrippe finden Sie umfassende Informationen zum aktuellen Vogelgrippegeschehen.

PM

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