Leben, Tod oder lebenslange Behinderung – wenige Minuten machen den Unterschied.

Rettungsdienst in Baden Württemberg zeigt Mängel bei den Hilfsfristen.

Alfred BrandnerVon Alfred Brandner

Regelmäßig, und seit Jahren  können wir aus den Medien entnehmen, dass die Hilfsfristen durch Rettungsmittel in Baden Württemberg nicht gewahrt werden. So zuletzt in „Zur Sache Baden Württemberg“. Dieser Sachverhalt bietet Grund zur Sorge, vor allem auch vor dem Hintergrund eines jetzt schon manifesten Zustandes eines nicht zu leugnenden Personalmangels. Qualifiziertes  Rettungsfachpersonal steht schon lange Zeit nicht mehr unbegrenzt zur Verfügung. Selbst die Zahlung von  „Kopfgeld“ bei erfolgreicher Vermittlung, in Form von 1000 € Prämien, kann wohl nur bedingt weiter helfen.

Nach Aussagen von Insidern, sowie entsprechenden Mitteilungen aus der Fachpresse, können  Rettungsmittel aus der vorgegeben Vorhaltungspflicht gelegentlich nicht besetzt werden und stehen still! Ein Zustand der berechtigten Grund zur Sorge bietet.

Hierzu muss man wissen, maßgebliche Planungs- und Organisationsorgane für den Rettungsdienst in Baden Württemberg sind die sogenannten Bereichsausschüsse. Die Mitglieder, wie z.B. Vertreter von Kostenträgern und Rettungsdienstanbietern, entscheiden in „geheimer Mission“, demnach hinter verschlossenen Türen über den Bedarf von Rettungsmitteln und Personal – letztendlich geht es mit großer Wahrscheinlichkeit immer um die Kosten.

Alle Entscheidungsträger (Bereichsausschussmitglieder) sollten sich darüber im Klaren sein, dass Zeit im Wirtschaftsleben für Geld steht – in der Notfallmedizin für Leben. Leben, Tod oder lebenslange Behinderung – wenige Minuten machen den Unterschied!

Im Falle einer fahrlässig herbeigeführten Überschreitung der Hilfsfrist, und hieraus resultierenden Schädigung eines Patienten, könnte sich die Frage nach der Schadenshaftung ggf. auch mal an den Bereichsausschuss richten.

 

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