Kabinett beschließt Eckpunkte der Landesregierung zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) – Landesregierung richtet TTIP-Beirat ein

„Baden-Württemberg ist in hohem Maße Akteur und Profiteur der Globalisierung. Es liegt daher in unserem ureigenen Interesse, mit TTIP Globalisierung positiv zu gestalten und auf globale Standards Einfluss zu nehmen, zum Beispiel beim Verbraucherschutz oder im Hinblick auf faire und nachhaltige Handelsregeln“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach der Kabinettssitzung am Dienstag (17. März 2015). Der Ministerrat hatte zuvor Eckpunkte für eine Positionierung der Landesregierung bei TTIP verabschiedet. „Wir wollen eine ambitionierte TTIP, die unserer starken Exportwirtschaft im Land, aber gleichermaßen auch den Bürgerinnen und Bürgern nutzt.“

 

„Unser Maßstab ist, mit Abkommen wie TTIP der Globalisierung soziale, ökologische und rechtsstaatliche Regeln geben“, so der Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten Peter Friedrich. „Wir gehen davon aus, dass die baden-württembergische Wirtschaft und vor allem auch unser Mittelstand von einem Freihandelsabkommen profitieren wird.“ Die USA seien für Baden-Württemberg mit dem starken Maschinen- und Kraftfahrzeugbau und der erfolgreichen Metall- und Elektronindustrie wichtiger Handelspartner. „Der Abbau von Handelshemmnissen durch die TTIP ermöglicht den baden-württembergischen Unternehmen einen noch besseren Zugang zum US-Markt. TTIP kann deshalb eine weitere Belebung des Exporthandels mit den USA bedeuten“, sagte Friedrich. „Dies wird sich voraussichtlich auch positiv auf unseren Arbeitsmarkt im Land auswirken“, ergänzte Kretschmann.

 

„Freihandel und die TTIP sind aber kein Selbstzweck“, betonte Friedrich. Die Landesregierung spreche sich daher deutlich gegen die Aufnahme von Investitionsschutzvorschriften und Streitbeilegungsmechanismen im Verhältnis Investor und Staat in TTIP aus, so Kretschmann: „Wir setzten uns dafür ein, dass es zu keiner privatisierten Paralleljustiz kommt, welche die Gesetzgebungskompetenz von Staaten aushebeln kann.“ Die Landesregierung unterstütze daher die Einrichtung eines dauerhaften, multilateral legitimierten internationalen Handelsgerichts, das mit unabhängigen, staatlich finanzierten Berufsrichtern besetzt sei, über eine Berufungsinstanz verfüge und dem Prinzip der Öffentlichkeit unterliege, ergänzte der Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten Peter Friedrich.

 

Die Landesregierung halte es zudem für unerlässlich, dass der Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse zu keiner Absenkung des Schutzniveaus etwa im Bereich des Verbraucher- oder Umweltschutzes der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten führe. „Nicht der billigste Preis und die schlechtesten Produktionsbedingungen, sondern Innovation, gutes Geld für gute Arbeit und Qualität müssen die Ziele von TTIP sein. Und wo Schwarzwälder Schinken drauf steht, muss das auch tatsächlich weiterhin drin sein“, so Minister Peter Friedrich.

 

„Es reicht nicht aus, dass der Bereich der audiovisuellen Dienstleistungen von den TTIP-Verhandlungen ausgenommen ist. Wir benötigen eine kapitelübergreifende Ausnahme des gesamten Kultur- und Medienbereiches“, unterstrich Friedrich. Ein wichtiger Punkt sei es im Hinblick auf die Kommunen auch, die öffentliche Daseinsvorsorge abzusichern. „TTIP darf keine direkten oder indirekten Zwänge zur Privatisierung schaffen“, sagte der Minister.

 

Um den Sorgen und Befürchtungen der Bevölkerung angemessen zu begegnen, bedürfe es einem Höchstmaß an Transparenz bei den Verhandlungen. „Es spricht derzeit alles dafür, dass es sich bei TTIP um ein sogenanntes ‚Gemischtes Abkommen‘ handeln wird, dem dann auch Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen. Und ich sage ganz deutlich: Wir stellen TTIP im Bundesrat keinen Blankoscheck aus. Sondern wir werden das Abkommen auf Herz und Nieren darauf prüfen“, sagte Ministerpräsident Kretschmann.

 

„Um einen Beitrag des Landes zur Schaffung eines transparenten Verhandlungsprozesses zu leisten, aber auch um weitere Interessen des Landes zu identifizieren und zu diskutieren, werden wir einen TTIP-Beirat der Landesregierung einrichten“, kündigte Kretschmann an. Unter Vorsitz von Minister Friedrich und je einem stellvertretenden Vorsitzenden des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft und des Ministeriums für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wolle die Landesregierung wichtige Partner wie Verbände, Kommunen, Wissenschaft, Kirchen und die Zivilgesellschaft miteinbeziehen.
Anlage: Eckpunkte der Positionierung zu TTIP

 

Chancen des Abkommens

  1. Mit dem Abschluss der TTIP entstünde die derzeit größte Freihandelszone der Welt, in der mehr als 800 Millionen Menschen leben. Aus Sicht der Landesregierung bietet eine solche Freihandelszone die Chance, Impulse für eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft in Baden-Württemberg, Deutschland, der EU und den USA zu geben. Insbesondere bietet die TTIP die Chance, Handelshemmnisse abzubauen und das wirtschaftliche Potenzial der transatlantischen Handelsbeziehungen unter Berücksichtigung hoher Schutzstandards noch besser auszuschöpfen.

 

  1. Aus Sicht der Landesregierung kann die TTIP einen wichtigen Beitrag leisten, um die Rolle und Stellung der EU in der Welt zu stärken:

Obgleich die Landesregierung einen multilateralen Ansatz auf WTO-Ebene zur Gestaltung der Globalisierung bevorzugt, begrüßt sie dennoch die Möglichkeit, auch mit der TTIP globale Maßstäbe – auch im Hinblick auf Schutzvorschriften sowie faire und nachhaltige Handelsregeln – zu schaffen.

Insbesondere wenn es darum geht, bei den Verhandlungen der TTIP Standards und Regulierungen zu etablieren, die für die globalen Handelsbeziehungen des 21. Jahrhunderts maßgeblich werden könnten, misst die Landesregierung der EU eine tragende Rolle bei, dies v.a.

o  mit Blick auf andere derzeit in Verhandlung befindliche Freihandelsabkommen (z.B. die Transpazifische Partnerschaft zwischen den USA, China und anderen Ländern),

o  angesichts des wirtschaftlichen Aufstiegs und Einflusses einiger Schwellenländer (insbesondere Chinas, Indiens und Brasiliens)

o  und der Blockade einer Weiterentwicklung der WTO.

 

  1. Die Landesregierung geht davon aus, dass das Abkommen auch für die exportorientierte Wirtschaft Baden-Württembergs substantielle Vorteile bringen wird. Für Baden-Württemberg sind die USA wichtigster Exportpartner. Der Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse und Zölle durch die TTIP – so er nicht zu Lasten der hohen europäischen Qualitätsstandards geht – sowie gemeinsame transatlantische Standards bei Regulierungen und Zulassungen sind aus Sicht der Landesregierung richtig. Dies betrifft etwa unterschiedliche technische Standards und Vorschriften sowie gegebenenfalls auf die Abschaffung doppelter Test-, Zulassungs- und Zertifizierungsverfahren, die tatsächlich vergleichbar sind (z.B. Größe von Rückspiegeln oder Verfahren zur Messung von Emission). Das Augenmerk sollte dabei auf Hemmnisse gerichtet werden, die einer nachhaltigen Entwicklung entgegenstehen.

 

  1. Die angestrebte regulatorische Kooperation kann nach dem Dafürhalten der Landesregierung dazu beitragen, die Entwicklung neuer Regulierungen besser zu koordinieren bzw. gemeinsam zu gestalten. Das europäische Vorsorgeprinzip muss dabei ebenso berücksichtigt werden wie demokratische Gesetzgebungsbefugnisse der Mitgliedstaaten und der EU. Die Entwicklung gemeinsamer transatlantischer Standards kann gute Rahmenbedingungen für Innovationen insbesondere auch im Bereich der nachhaltigen Zukunftstechnologien schaffen und damit die Innovationsfähigkeit der Unternehmen insgesamt steigern.

 

Sicherung des bestehenden Schutzniveaus

  1. Die Landesregierung hält es für unerlässlich, dass der Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse zu keiner Absenkung des Schutzniveaus der EU und der Mitgliedstaaten u.a. im Bereich des Verbraucherschutzes, des Sozial-, Umwelt-, Klima-, Tier-, Arbeits- und Datenschutzes ebenso wie des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsversorgung sowie beim Schutz der geografischen Herkunftsangaben führt. Die Sicherung des Vorsorgeprinzips insbesondere im Verbraucherschutz- und Umweltbereich ist zwingend geboten. Die parlamentarische Hoheit über die Definition von Standards und Zulassungsverfahren muss dabei sichergestellt bleiben. Die Weiterentwicklung von EU-Standards darf nicht behindert werden.

 

  1. Darüber hinaus sollen die vorgenannten Schutzniveaus nicht nur im Einklang mit dem Besitzstand der EU und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten gewahrt werden, sondern diese müssen auch weiter verbessert werden können. Beide Vertragspartner sollten sich verpflichten, internationale Übereinkünfte und Normen in den Bereichen Umwelt, Arbeit und Verbraucherschutz zu beachten und umzusetzen, insbesondere die ILO-Kernarbeitsnormen und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.

 

  1. Die europäischen Regeln für Zulassung und Einfuhr gentechnisch veränderter Organismen, das Anwendungsverbot von Hormonen zu Mastzwecken, sowie die Kennzeichnungspflicht im Lebens- und Futtermittelbereich sowie bei Konsumgütern für Transparenz und Entscheidungsfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ohne Abstriche dauerhaft erhalten bleiben und gemäß des Vorsorgeprinzips und der Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher weiterentwickelt werden können. Zum Thema Klonen von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, bedarf es einer europäischen Regelung, die die Verbraucherschutzbelange in vollem Umfang berücksichtigt. Auch im Chemikalienrecht („REACH“) und im Bereich der Nanotechnologie müssen die hohen europäischen Schutzstandards ausnahmslos gesichert werden. Es muss verbindlich festgelegt werden, dass durch eine gegenseitige Anerkennung von Standards die bestehenden Regelungen nicht unterlaufen werden können.

 

Investitionsschutz

  1. Die Landesregierung spricht sich gegen die Aufnahme von speziellen Investitionsschutzvorschriften und Streitbeilegungsmechanismen im Verhältnis Investor und Staat in der TTIP aus. Aus Sicht der Landesregierung müssen die bestehenden bilateralen Investitionsschutzabkommen von EU-Mitgliedsstaaten und die darin enthaltenen intransparenten Schiedsgerichtsverfahren abgelöst und nach rechtstaatlichen Erfordernissen reformiert werden. Die Landesregierung unterstützt daher die Einrichtung eines dauerhaften, multilateral legitimierten und rechtsstaatlichen internationalen Handelsgerichts, das mit unabhängigen, staatlich finanzierten Berufsrichtern besetzt ist, über eine Berufungsinstanz verfügt und dem Prinzip der Öffentlichkeit unterliegt.

 

  1. Nach Überzeugung der Landesregierung gewähren sowohl die Mitgliedstaaten der EU als auch die USA Investoren einen hinreichenden Rechtsschutz vor ihren nationalen Gerichten. Der Hinweis auf teilweise unzureichende nationalstaatliche Justizsysteme innerhalb der EU sollte nicht zum Vorwand genommen werden, auf Schiedsgerichte auszuweichen, deren demokratische Legitimation je nach konkreter Zusammensetzung zumindest zweifelhaft sein kann. Vielmehr müssen die nationalen Systeme verbessert werden.

 

  1. In jedem Falle muss sichergestellt werden, dass die Handlungsspielräume der EU wie auch der Mitgliedstaaten und ihrer Parlamente durch Regelungen zum Investitionsschutz nicht eingeschränkt werden. Das Recht der Vertragsparteien zur Gesetzgebung und Regulierung im öffentlichen Interesse als grundlegendes Prinzip ist unverhandelbar und muss geschützt werden. Regelungen zum Investitionsschutz dürften dieses Recht weder direkt noch indirekt beeinträchtigen. So muss es den Vertragspartnern auch in Zukunft unbenommen bleiben, Gesetze beispielsweise zur Verbesserung der Arbeits-, Sozial- und Umweltschutzstandards zu erlassen.

 

Besondere Interessen des Landes

Kultur und Medien

  1. Die Landesregierung begrüßt, dass das Verhandlungsmandat  die audiovisuellen Dienstleistungen – wie das Kulturgut Film – ausnimmt. Gleichzeitig lehnt die Landesregierung ab, dass die TTIP über die bereits eingegangenen Verpflichtungen der EU und Deutschlands im Bereich der kulturellen Dienstleistungen durch das GATS-Abkommen von 1994 hinausgehen. Die Landesregierung hält es für erforderlich, dass Deutschland dies notfalls durch eine entsprechende länderspezifische Regelung in der TTIP gewährleistet. In diesem Falle fordert die Landesregierung, die Länder vollumfänglich einzubeziehen. Denn die Sicherung der mitgliedstaatlichen Kulturhoheit obliegt in Deutschland letztlich auch den Ländern (vgl. Beschluss Bundesrat (Drs. 463/13) auf Antrag u.a. Baden-Württembergs).

 

  1. Ausnahmeregelungen für den Kultur- und Medienbereich reichen zur Sicherstellung des künftigen Politikspielraums allerdings nicht aus, wenn sie mit spezifischen Verpflichtungen für andere Sektoren in Konflikt geraten und dieser Konflikt erst später deutlich wird. Auch wenn sie technologieneutral gefasst sind, bergen sie das Risiko einer späteren Bindung, wo dies eigentlich nicht gewünscht ist. Daher hält die Landesregierung in der TTIP eine Ausnahmeregelung für den Kultur- und Medienbereich nicht nur in der Präambel, sondern auch in Form einer allgemeinen, kapitelübergreifenden Regelung im Abkommenstext für notwendig, die die Möglichkeit einräumt, den Rechtsrahmen für den Kultur- und Medienbereich überall dort weiterzuentwickeln, wo dies künftig notwendig erscheint.

 

Öffentliche Daseinsvorsorge

  1. Die Landesregierung hält es für notwendig, die Leistungen der Daseinsvorsorge einschließlich der Daseinsvorsorgeleistungen der staatlichen Hochschulen und Universitätsklinika vollumfänglich vom Anwendungsbereich der TTIP auszunehmen. In jedem Falle dürfen in der TTIP für Deutschland hierzu keine Verpflichtungen übernommen werden. Bisherige EU-Vereinbarungen zum Schutz öffentlicher Dienstleistungen dürfen durch das Abkommen nicht beeinträchtigt werden.

 

  1. Der umfassende Gestaltungsraum und die Entscheidungsfreiheit der nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften für die Organisation der Daseinsvorsorge dürfen durch die TTIP nicht beeinträchtigt werden. Die Landesregierung lehnt einen direkten oder indirekten Druck durch die TTIP zu weiterer Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen – etwa im Bereich Bildung, Gesundheit, Wasser, Energie oder Verkehr – ab. In Bezug auf den Bildungsbereich sollte darauf hingewirkt werden, dass keine über den Status quo des GATS-Abkommens von 1994 hinausgehenden Liberalisierungsverpflichtungen eingegangen werden.

 

Landwirtschaft und Ernährung

  1. Die überwiegende Struktur der europäischen Landwirtschaft, geprägt von kleinen und mittleren an die naturräumlichen Gegebenheiten angepassten Familienbetriebe mit einer hohen regionalen Wertschöpfung, darf in den Verhandlungen nicht zur Disposition gestellt werden. Die geschützte Ursprungsbezeichnung, die geschützte geografische Angabe und der Schutz garantiert traditioneller Spezialitäten sind deshalb nicht verhandelbar.

 

  1. Darüber hinaus muss aufgrund der Betriebsgrößenunterschiede zwischen Europa und den USA eine klare Mengenbegrenzung der wechselseitig handelbaren Agrarprodukte weiterhin gesichert werden. Denn die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft ist nur dann gegeben, wenn ihre Multifunktionalität und ihre daraus erwachsene Verantwortung für Umwelt, Natur, Klima, Wasser, Boden, Landschaftsbild, Regionalentwicklung und Tourismus auch jenseits des Atlantiks zur Richtschnur und Rechtsgrundlage wird.

 

  1. Die hohen europäischen Qualitäts- und Sicherheitsstandards in der ge-samten Lebensmittelkette dürfen in den Verhandlungen ebenfalls nicht angetastet werden. Dazu gehören insbesondere das Pflanzenschutzmittelrecht, die Futtermittelstandards, Tierschutz und Tierarzneimittelregeln sowie die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung als auch die Veterinärkontrolle.

 

Umwelt, Klima und Energie

  1. Zwischen der US-amerikanischen und der europäischen Rechts- und Regulierungstradition bestehen grundlegende systematische Unterschiede, die eine besondere Vorsicht bei der Gestaltung von TTIP erforderlich machen. Die Landesregierung hält es darüber hinaus für notwendig, dass die TTIP eine Grundlage für eine ambitionierte und möglichst gemeinsame Weiterentwicklung des Umweltrechts bietet, um eine nachhaltige Entwicklung in den beiden Wirtschaftsräumen zu befördern.

 

  1. Die im internationalen Vergleich gesehen ambitionierten Klimaschutzziele der EU sowie ihrer Mitgliedsstaaten und der europäischen Regionen und die Instrumente zur Umsetzung dieser Klimaschutzziele dürfen durch die TTIP nicht in Frage gestellt oder in ihrer Weiterentwicklung eingeschränkt werden. Gleiches gilt für den deutschen Atomausstieg sowie den mittel- und langfristig zu vollziehenden weitgehenden Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energien zur Strom- und Wärmeerzeugung sowie als Kraftstoffe. Die TTIP sollte vielmehr eine Einigung auf einen Weltklimavertrag antizipieren und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung ermöglichen.

 

Transparenz

  1. Während des gesamten Verhandlungsprozesses ist ein Höchstmaß an Transparenz herzustellen. Der Bundesrat ist umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt über den Verhandlungsverlauf und die konkreten Verhandlungsinhalte zu unterrichten. Die Öffentlichkeit ist in den Diskussionsprozess umfassend einzubeziehen. Den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Folgenabschätzungen sind bei den TTIP-Verhandlungen Rechnung zu tragen. Hierdurch soll dem Abkommen eine breite gesellschaftliche Legitimation verliehen werden. Die Veröffentlichung des Verhandlungsmandats am 9. Oktober 2014 ist ein Schritt in die richtige Richtung. Weitere Anstrengungen sind aber erforderlich.

 

Einrichtung eines TTIP-Beirates der Landesregierung

  1. Der Ministerrat beschließt die Einrichtung eines TTIP-Beirates der Landesregierung unter Vorsitz von Minister Friedrich und je einem stellvertretenden Vorsitzenden des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft und des Ministeriums für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Das Staatsministerium wird damit beauftragt, die weiteren Einzelheiten zur Einrichtung des Beirates mit den betroffenen Ressorts abzustimmen und dem Ministerrat und dem Landtag hierzu zu berichten.

 

PM

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