Das neue Jahr hat kaum begonnen, da steht schon die fünfte Jahreszeit vor der Türe. Obwohl diese auch 2016 wieder sehr kurz ist sind in den Landkreisen Alb-Donau, Biberach, Göppingen, Heidenheim und in Ulm viele Fasnetsveranstaltungen geplant. Damit Sie sicher hin und heim kommen, gibt das Polizeipräsidium Ulm Tipps:
„Die Polizei begleitet die Fasnetsveranstaltungen aufmerksam und mit merklich mehr Polizeibeamten“, verspricht Polizeivizepräsident Hubertus Högerle. Sie sorge auf diese Weise für Sicherheit. Dennoch könne sich im Umfeld einzelner Besucher eine kritische Situation entwickeln. „Seien Sie deshalb stets aufmerksam. Meiden Sie Situationen, die zu Konflikten führen können. Und meiden Sie die Nähe von Personen oder Gruppe, die erkennbar provozieren. Das ist keine Feigheit, sondern Vernunft“, rät der erfahrene Polizist weiter. Sollten Menschen Hilfe brauchen, sollen Zeugen helfen, ohne sich selbst zu gefährden. „Fordern Sie andere zur Mithilfe auf. Kümmern Sie sich um das Opfer. Rufen Sie sofort die Polizei (Notruf 110). Merken Sie sich Merkmale des Täters. Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung“, ist hier der Rat der Polizei. Wichtig sei der Polizei dabei in jedem Fall, dass sie verständigt wird. Dass Opfer und Zeugen von Straftaten sich melden. Manche Opfer glauben, dass eine Strafanzeige „nichts bringt“. Das treffe nur dann zu, wenn die Anzeige nicht erstattet wird. Wenn die Polizei nicht informiert wird, könne sie nicht reagieren. Die Polizei werde sonst aber konsequent einschreiten und Täter verfolgen. Ihnen drohen Strafanzeigen, Bußgelder oder der Gewahrsam. Diejenigen, die schon in den Vorjahren wegen Gewalt aufgefallen sind, müssen mit Hausbesuchen rechnen. Denn die Polizei steht im Kontakt mit den Bürgermeisterämtern. Die prüfen, ob im Einzelfall ein Aufenthaltsverbot verhängt wird. Dann darf diese Person bestimmt Bereiche, etwa die Fasnetsveranstaltungen, nicht betreten. Damit hat die Polizei schon in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen gemacht.
Feiern ist für viele auch mit dem Konsum von Alkohol verbunden. Dasich Alkohol und Autofahren nicht gut vertragen rät das Polizeipräsidium Ulm, feiern und fahren klar zu trennen. Schließlich ist Alkohol immer noch eine der Hauptunfallursachen.
Um Alkoholunfälle mit verletzten oder gar getöteten Menschen möglichst zu verhindern und das Problembewusstsein in der Bevölkerung zu stärken führt die Polizei auch in diesem Jahr verstärkt Kontrollen durch. Wer sich dennoch unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt riskiert hohe Strafen, Punkte und ein Fahrverbot oder sogar den Verlust des Führerscheins. Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht begeht eine Straftat und muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Dafür reicht auch schon ein kleiner Sachschaden.
Ein häufiger Irrglaube ist, dass einem unterhalb der 0,5-Promille-Grenze nichts passieren kann. Dies ist nicht richtig. Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt eine 0,0 Promille Grenze. Auch sonst sind ab 0,5 Promille zwar sehr empfindliche Strafen sicher, allerdings reichen auch 0,3 Promille unter Umständen aus um den Führerschein zu verlieren. Nämlich dann, wenn der Fahrer ein Verhalten zeigt, welches auf seine Fahruntüchtigkeit schließen lässt.Und dieser Wert ist schnell erreicht.
Das Polizeipräsidium Ulm rät daher: „Kümmern Sie sich bereits im Vorfeld um die Frage, wie der Heimweg bewältigt wird. Hierfür sind besonders Bahn, Bus und Taxi geeignet.“ Der gleiche Ratschlag gelte auch für den nächsten Morgen. Restalkohol im Körper kann dann immer noch zur Fahruntüchtigkeit führen.
Die Polizei appelliert hier an die Vernunft: „Respektieren Sie die Grenzen. Helfen Sie mit, dass auch diese Fasnet sicher wird und der Frohsinn der fünften Jahreszeit allen erhalten bleibt“, rät sie.
PM