Gestörter Sexus: Gleiche Tat, ungleiche Strafe – Justiz gegen Polizei, Nachsicht beim Rettungsdienst in Baden Württemberg

Und in Österreich rollen Köpfe: Sexuelle Übergriffe beim Roten Kreuz Horn haben nach massiven Vorwürfen der Belästigung und dem Verdacht auf Vertuschung zu gleich drei Kündigungen geführt – das berichtete die österreichische Tageszeitung Heute am 2. Dezember 2025.

Nachdem ich diesen Bericht über die Ereignisse gelesen hatte, wurden unangenehme Erinnerungen geweckt. Ich  erinnerte  mich sofort an zwei Vorfälle aus meiner aktiven Zeit im öffentlichen Rettungsdienst: Einen in meinem eigenen Einsatzbereich mit einem Rettungsassistenten und einen weiteren in Saarbrücken mit einem Polizeikommissar.

Der Vorwurf – beide Personen hätten anscheinend Kolleginnen beim Umziehen in den Umkleideräumen ihrer Dienststellen mit versteckten Kameras gefilmt. Der Polizist im Saarland wurde vom Dienst suspendiert. Der Rettungsassistent soll wegen seinen Verfehlungen lediglich arbeitsrechtlich belangt worden sein.

Im Mai 2013 wurde in zahlreichen Medien darüber berichtet, dass ein Polizist im Saarland heimlich in den Damenumkleideräumen Kolleginnen gefilmt habe. So schrieb der Merkur: „Ein Polizist soll im Saarland heimlich Kolleginnen beim Umziehen gefilmt haben. 14 Frauen seien Opfer der Spanner-Attacke geworden. Innenministerin Monika Bachmann sprach von einem verwerflichen und eklatanten Vertrauensmissbrauch“. Die Saarbrücker Zeitung berichtete, dass die Taten aufflogen, weil der Täter einen USB-Stick mit den Aufnahmen verlor. Eine Sonderermittlungsgruppe wurde sofort gebildet.

Nachdem dieser Fall öffentlich wurde, gab es gezielte Hinweise, dass sich ein vergleichbarer Fall 2012 in einer Rettungswache eines Rettungsdienstes in Baden-Württemberg ereignet hätte. Auch dort wurde nach Aussagen mehrerer Informanten anscheinend heimlich eine Mitarbeiterin mit versteckter Kamera gefilmt. Der Täter in diesem Fall – ein Rettungsassistent.

Im Falle des Polizeibeamten wurde eine Ermittlungsgruppe gegründet, die den Vorwürfen nachgeht. Eindeutige Beweise wurden gesichert, das Ermittlungsverfahren läuft, der Täter ist vom Dienst suspendiert – und das ist gut so. Erstaunlich dagegen der Ablauf in der Angelegenheit des filmbegeisterten Rettungsassistenten. Strafanzeige wurde wohl nicht erstattet. Lediglich mit einer Abmahnung durch den Arbeitgeber soll diese schäbige Tat geahndet worden sein.

Urteil 2014: Das Amtsgericht Saarbrücken verhängte im Februar 2014 eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. FOCUS Online schrieb: „Weil er heimlich seine Kolleginnen in Umkleidekabinen und auf der Toilette filmte, hat das Saarbrücker Amtsgericht einen Polizeibeamten verurteilt. Die Richter verhängten eine Bewährungsstrafe von acht Monaten“. Das LandesNachrichtenPortal ergänzte: „Innenministerin Monika Bachmann und Landespolizeivizepräsident Hugo Müller streben die Entfernung aus dem Dienst an“.

Erstaunlich sind die Abläufe allemal. Es handelt sich bei diesen Vergehen definitiv nicht nur um verwerfliche und eklatante Vertrauensmissbräuche, sondern insbesondere um widerliche und ekelerregende Straftaten, denen eine gerechte Strafe folgen sollte.

Alfred Brandner

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