Die neue Brutalität in Qualität und Quantität

Ich bin zutiefst erschüttert über die täglichen Berichte von Gewalttaten und der neuen Brutalität in Qualität und Quantität gegen zufällig ausgewählte Opfer. Menschen aller Altersgruppen sind bedroht und sollten lernen, sich mit geeigneten Maßnahmen zu schützen.

Die Möglichkeiten sind vielseitig, und ein Bürger, der in Notwehr handelt, muss kein Experte in Selbstverteidigung sein, um sich vor Übergriffen schützen zu können. Doch Notwehr beginnt im Kopf, und Notwehrsofortmaßnahmen sind ebenso wichtig wie ein Erste-Hilfe-Kurs und müssen schnell abrufbar, effektiv und realistisch sein um bei einem körperlichen Angriff wirklich helfen zu können.

In Ausnahmelagen müssen Sie sich wehren

Nicht immer ist es mit verbalen Auseinandersetzungen getan. Die Einlassung in ein anhaltendes Kampfgeschehen ist aber nicht vorgesehen und auch nicht ratsam. Doch bei einem gewaltsamen Übergriff müssen sie sich unverzüglich wehren. Sofort laut schreien, kratzen, beißen, treten, schlagen – fast alles ist erlaubt (§§ 32,33 Notwehr, überschreiten der Notwehr StGB) Alltagsgegenstände wie Regenschirm, Handtasche, und Schlüsselbund können wertvolle Hilfsmittel sein. Über Sinn und Zweck von Reizstoffwaffen, und deren Eignung zur Selbstverteidigung soll an dieser Stelle nicht diskutiert werden. Dem Angreifer muss man einen heftigen „Überraschungsschmerzreiz zufügen, nur so verschafft man sich die Möglichkeit zur Flucht. Denken sie in einer akuten Bedrohungslage nicht daran was dem Täter durch ihre Gegenwehr passieren könnte, sondern insbesondere daran, was mit ihnen geschehen würde, wenn sie sich nicht effektiv wehren.

Doch ich empfehle weitere Vorgehensweisen:

Tatzeugen zu Hilfeleistung auffordern

Häufig müssen Zeugen eines Vorfalls deutlich um Unterstützung gebeten werden. Beispielsweise: „Rufen Sie unverzüglich die Polizei, ich befinde mich in akuter Gefahr“ oder „Erkennen Sie nicht, wie diese Person mich bedrängt? Ich benötige sofortige Hilfe.“

Die Möglichkeit zur Flucht nutzen

Besteht die Möglichkeit zur Flucht, dann nichts wie weg.

Eine Schutzzone aufsuchen

Vermeiden Sie es, in dunkle Seitenstraßen zu flüchten, wie es häufig in Kriminalfilmen dargestellt wird, sondern suchen Sie „Schutzzonen“ auf. Dies können Geschäfte, Apotheken, Arztpraxen oder andere Einrichtungen mit vielen Menschen sein. Setzen Sie aus einer sicheren Position umgehend den Polizeinotruf 110 ab.

Eigensicherung für Hilfeleistende

Für Helfende ist es oberstes Gebot, zuerst den Eigenschutz zu beachten. „Hilfe ja, aber nur nach sorgfältiger Risikoabwägung!“ Gegen brutale oder bewaffnete Gewalttäter haben Bürger ohne spezielle Ausbildung und Ausrüstung meist keine Chance, wirksam einzugreifen. Deshalb ist es entscheidend, schnellstmöglich die Polizei zu alarmieren. Der Polizeinotruf ist die erste und dringendste Maßnahme nach einer schnellen Einschätzung der Lage. Erfordert die Situation sofortiges Handeln (Nothilfe), sollte man versuchen, andere Passanten für eine gemeinsame Hilfsaktion zu mobilisieren. Dies schafft einen Vorteil und erhöht die Chancen auf erfolgreiche Hilfeleistung erheblich.

Wenn Sie als Nothilfe – Leistender in einer bedrohlichen Situation einen Polizei-Notruf abgesetzt haben, müssen Sie warten, bis die Verstärkung eintrifft. Da die Polizei natürlich begrenzte Personal-Kapazitäten und vor allem in großen Städten zu vielen Einsätzen gerufen wird, kann es manchmal eine Weile dauern, bis die Ordnungshüter bei Ihnen eintreffen. Bei Gefahr für Gesundheit und Leben nützen Sie eine Möglichkeit zur Flucht.

Ich werde nicht müde, folgenden Grundsatz zu wiederholen: Eigensicherung hat absolute Priorität!

Alfred Brandner

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