Aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit und der Prognose, dass kurzfristig keine grundlegende Wetteränderung in Sicht ist, bittet das Landratsamt Göppingen die Kreisbewohner um besondere Achtsamkeit. Die Gewässer und Bäche im Landkreis Göppingen führen nur noch sehr wenig Wasser. Einige Filszuflüsse sind sogar bereits ausgetrocknet. Nach dem Wassergesetz kann im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs mittels Schöpfgerät (z.B. Gießkanne) erlaubnisfrei Wasser aus einem Fließgewässer entnommen werden. Dies gilt jedoch nur, solange noch genügend Restwassermenge im Gewässer verbleibt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gewässergüte und die Gewässerqualität erheblich beeinträchtigt werden. Dies kann ein Fischsterben zur Folge haben, da in der geringen Restwassermenge nicht mehr genügend Sauerstoff zur Atmung der Fische und Kleinlebewesen gebunden werden kann und die Wassertemperatur zu stark ansteigt.
Vielfach werden zur Entnahme von Wasser kleine Pumpen verwendet.
Die Verwendung von Pumpen muss grundsätzlich beim Landratsamt Göppingen angezeigt werden. Die untere Wasserbehörde entscheidet dann unter Berücksichtigung der Gewässersituation im Einzelfall, ob einer Entnahme zugestimmt und eine kostenpflichtige Erlaubnis ausgesprochen werden kann. Bei geringen Entnahmemengen ist es jedoch günstiger Leitungswasser zu verwenden.
Darüber hinaus ist es aus ökologischer Sicht weitaus sinnvoller, in einer Trockenperiode Leitungswasser zum Gießen zu verwenden, als das wenige noch verbleibende Wasser aus einem Fließgewässer zu entnehmen.
Jeder Kreisbewohner sollte sich deshalb bei der Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern eigenverantwortlich auf das Allernotwendigste beschränken, auch wenn eine Erlaubnis zur Entnahme vorliegt.
Aufgrund der aktuell kritischen Wasserstände der oberirdischen Gewässer im Landkreis Göppingen, bedingt durch die anhaltende Hitzewelle, bittet das Landratsamt Göppingen die Kreisbewohner darum, kein Wasser mehr aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Da die Fils unterhalb Geislingen noch genügend Wasser führt, ist im Unterlauf der Fils nach wie vor eine Wasserentnahme im Rahmen des Gemeingebrauchs möglich. Es gilt jedoch zu beachten, dass durch die Abläufe aus den Kläranlagen der Anteil an gereinigtem Abwasser und damit auch der Anteil an Belastungen, wie z.B. coliformen Keimen sehr hoch sein kann und dieses Wasser nicht zum Gießen von Gemüse oder Früchten verwendet werden sollte, die zum Verzehr vorgesehen sind.
Für den Fall, dass sich die Niedrigwasser-Situation weiter verschärft, kann der Erlass einer Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Gemeingebrauchs durch das Landratsamt Göppingen nicht ausgeschlossen werden.
PM