Geislingen – Auf Betrüger fiel am Montag eine Frau aus dem Raum Geislingen herein

Die Seniorin hatte Montagnachmittag mehrere Anrufe erhalten. Die Anrufer versprachen ihr einen hohen Gewinn, der ihr zustehe. Zunächst aber müsse sie Gebühren bezahlen, damit der Gewinn überwiesen werden könne.

Dem schenkte die betagte Frau Glauben. Sie überwies ihre Ersparnisse auf ein Konto, das die Täter ihr mitgeteilt hatten. Erst dann kamen der Seniorin Bedenken und sie meldete sich bei der Polizei. Die leitete sofort Ermittlungen ein und nahm Kontakt mit der Bank auf. So gelang es, die Überweisung im letzten Moment zu stoppen. Dadurch blieb die Seniorin vor größerem Schaden bewahrt. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei nach den Betrügern dauern derzeit noch an.

Hinweis der Polizei: Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden. Die Methode ist immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel „Gebühren“ zu bezahlen, kostenpflichtige Telefonnummern anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird.

Wenn sie Opfer der Betrüger wurden: – Wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihre Polizei und erstatten Sie Anzeige. – Je schneller Sie sich bei der Polizei melden, desto größer ist die Chance, den Geldtransfer noch stoppen zu können. Wenn auch Sie angeblich gewonnen haben: – Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben! – Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900…, 0180…, 0137…). – Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon. – Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches. – Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten. – Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück. – Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de). – Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung. – Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater. – Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen. – Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei. Diese und viele weitere Tipps gibt es im Internet unter www.polizei-beratung.de.

PM Polizeipräsidium Ulm

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