Auch wenn es gerechtfertigt erscheint, den physischen Kontakt einzuschränken, so gibt es genug Ausweichmöglichkeiten. Mit einem einfachen Fotostativ lässt sich der Umgang spielerisch auch auf der Ebene von Videotelefonaten umsetzen.
Eine Mutter, die aus dem Filstal nach Ulm verzog, um die Kinder leichter entfremden zu können, hat den (Telefon-)Umgang mit dem Vater mehrfach verweigert – Begründung: wegen Corona.
Die Regierung hat explizit darauf hingewiesen, dass dieses Verhalten nicht von der Notverordnung gedeckt ist.
Die Mutter wurde entsprechen polizeilich angezeigt. Das JA Göppingen würde handeln, ist aber nicht zuständig. Das zuständige JA Ulm sieht dagegen trotz polizeilicher Anzeige und anhaltender Wiederholungstat KEINEN HANDLUNGSBEDARF!!
Dienstaufsichtsbeschwerde wurde ebenfalls eingereicht.
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