Geislingen – 46-Jähriger teilt anlässlich einer Verkehrskontrolle in der Nacht zum Samstag nicht die Rechtsauffassung der Polizei

Wenig einsichtig zeigte sich in der Nacht zum Samstag ein Rollerfahrer in Geislingen.

Der 46-Jährige wurde mit seinem Motorroller kurz vor 23 Uhr in der Schillerstraße zu einer Verkehrskontrolle angehalten.

Hierbei stellte sich heraus, dass der Mann aktuell in Deutschland kein Fahrzeug fahren darf. Der Mann erklärte den Polizeibeamten, dass er derzeit in einer Fahrschule angemeldet ist, um die erforderliche Fahrerlaubnis für den Roller zu erlangen. Nach bestandener Prüfung wollte er dann seinen Führerschein für die heutige Fahrt „nachreichen“. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt, er sieht nun einer Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis entgegen. Der 46-Jährige schenkte offenbar den Aussagen der Polizisten keinen Glauben und kündigte an, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

 

PM Polizeipräsidium Ulm

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