Einen schadensträchtigen Betrugsfall, der sich dieser Tage in Starzach im Landkreis Tübingen ereignet hat, aber morgen schon in jeder anderen Gemeinde passieren kann, nimmt das Polizeipräsidium Reutlingen erneut zum Anlass, vor der seit vielen Jahren bekannten Masche von Betrügern zu warnen, die sich als angebliche Microsoft-Mitarbeiter ausgeben.
Im Juli hat ein Internetbetrüger sein aktuelles Opfer über einige Tage hinweg insgesamt um mehrere zehntausend Euro gebracht. Unter dem Vorwand, dass auf dem PC der Frau ein Fehler aufgetreten sei, der behoben werden müsse, brachte er sie dazu, dem vermeintlichen Microsoft-Angestellten den Fernzugriff auf ihren Rechner zu erlauben.
Danach nahm er technische Veränderungen vor, wodurch der Bildschirm nicht mehr komplett einsehbar war und die Geschädigte nicht mehr erkennen konnte, was genau vor sich ging. Durch geschickte Gesprächsführung erkundete der Betrüger wiederholt verschiedene TAN für das Onlinebanking, mit denen er dann über das Konto verfügte.
Aufmerksame Bankmitarbeiter verhinderten schließlich, dass noch höherer Schaden entstand. Die Frau erstattete Anzeige, hatte aber zu diesem Zeitpunkt schon beträchtliche Geldbeträge verloren.
Die Polizei warnt dringend davor, sich auf solche Anrufe einzulassen. Seriöse Unternehmen rufen nicht unaufgefordert bei ihren Kunden an, um ein Problem zu beheben, von dem der Kunde selbst noch gar nichts weiß. Daher gilt:
– Beenden Sie solche Gespräche unverzüglich.
– Verweigern Sie strikt Aufforderungen zur Installation einer
Fernwartungssoftware.
– Geben Sie niemals Konto- oder Kreditkartendaten, Passwörter,
TAN-Nummern oder Ausweisdaten preis.
– Folgen Sie keinen übermittelten Links.
Wenn Sie Opfer einer solchen Straftat wurden:
– Trennen Sie den Rechner vom Internet und fahren Sie ihn runter.
– Lassen Sie Ihren Rechner überprüfen und das Fernwartungsprogramm
löschen.
– Ändern Sie über einen anderen, nicht infizierten Rechner
unverzüglich alle betroffenen Passwörter.
– Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Bank auf. In manchen Fällen kann es
gelingen, bereits bezahlte Beträge wieder zurück zu holen.
– Wenn der Täter Zugangsdaten zu anderen Zahlungsdiensten oder
Kundenkonten z.B. bei Online-Händlern erlangt hat, sollte auch
mit diesen Unternehmen Kontakt aufgenommen werden.
– Erstatten Sie Anzeige bei der nächstgelegenen
Polizeidienststelle. (ak)
PM Polizeipräsidium Reutlingen