Rechberghausen – Gegenverkehr übersehen

Hoher Sachschaden entstand am Dienstag bei einem Unfall bei Rechberghausen.

Gegen 16 Uhr fuhr ein 71-jähriger VW-Fahrer auf der B297 in Richtung Wäschebeuren. An einer Kreuzung bog er nach links in Richtung Adelberg ab. Ein 19-Jähriger kam mit seinem VW entgegen. Er hatte Vorfahrt Den übersah der 71-Jährige. Die Fahrzeuge stießen zusammen. Der 19-Jährige wurde leicht verletzt. Rettungskräfte behandelten ihn. Die Autos waren nicht mehr fahrbereit. Abschlepper bargen sie. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf etwa 20.000 Euro.

Einsatzkräfte der Feuerwehr waren auch im Einsatz. Sie kümmerten sich um ausgelaufene Betriebsstoffe.

In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert.

Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.

 

PM  Polizeipräsidium Ulm

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