Region – In der Hochzeit der Fasnet / Die Polizei hat für die letzten „tollen Tage“ des Jahres verstärkte Kontrollen angekündigt.

Schon Mitte Januar hatte die Polizei über die närrischen Tage mehr Präsenz und verstärkte Kontrollen angekündigt.

„Bekannte Brennpunkte gezielt im Blick haben und konsequent gegen Störer und Straftäter vorgehen sind Teile unserer Strategie“, sagte Polizeisprecher Holger Fink.

Alkoholbedingte Delikte wie Schlägereien, Trunkenheitsfahrten und provokantes Auftreten sowie Verstöße gegen den Jugendschutz würden die Polizisten im Auge haben und dagegen einschreiten. Zusammen mit ihren Partnern, das heißt mit Kommunen, Veranstaltern und Vereinen, hat die Polizei schon in den Vorbereitungen für ein größtmögliches Maß an Sicherheit gesorgt. Über die Wochen hinweg hat die Polizei verstärkt kontrolliert und wird dies jetzt umso mehr tun.

Insbesondere im Umfeld von Veranstaltungen. Der glombige Donnerstag verlief nach einer ersten Einschätzung der Polizei überwiegend ruhig:

Bei Kontrollen in Bad Schussenried und im Raum Riedlingen musste die Polizei nur einzelnen Jugendlichen Alkohol abnehmen. Bei Verkehrskontrollen nahe Bad Buchau hielt die Polizei zwar zwei Fahrer an, die Alkohol getrunken hatten, ihre Werte hielten sich jedoch im Bereich des Erlaubten. Ein Autofahrer gab gegen Mitternacht an einer Kontrollstelle in Oggelshausen zunächst die falschen Personalien an.

Das stellte sich schnell heraus. Und es zeigte sich, dass er gar keinen Führerschein hat. Jetzt erwartet ihn eine Anzeige.

In Geislingen ging auf einer Veranstaltung ein Betrunkener auf eine Bekannte los. Sie erlitt leichte Verletzungen. Die Polizei ermittelt nun gegen den 20-Jährigen. Der hatte fast zwei Promille intus. Die Veranstaltungen in Donzdorf gingen ruhig über die Bühne.

Jedoch musste der Rettungsdienst kurz vor 2 Uhr einem Jugendlichen helfen, dem es nicht gut ging. Die Ursache ist bislang nicht bekannt.

An einer Kontrollstelle in Wäschenbeuren kontrollierte die Polizei zwischen Mitternacht und 1.30 Uhr 60 Fahrzeuge. Die Promillewerte hielten sich hier alle im Rahmen des Erlaubten. Das war bei einem Autofahrer ganz anders, der kurz vor 23 Uhr auf der Autobahn in Richtung Karlsruhe fuhr. Ein Zeuge hatte bemerkt, dass der Wagen in Schlangenlinien fuhr. In Sorge um die Sicherheit verständigte der Zeuge die Polizei. Das war gut so. Denn der 21-Jährige am Steuer war stark betrunken. Das lässt zumindest das Ergebnis des Alkoholtests

vermuten: rund zwei Promille. Der junge Fahrer musste mit zur Blutprobe. Seinen Führerschein ist er erst mal los, eine Anzeige kommt auf ihn zu. Die übrigen Veranstaltungen im Landkreis verliefen weitgehend ohne besondere Vorkommnisse, meldet die Polizei.

Auch im Landkreis Heidenheim hielten sich die Autofahrer an die Vorschriften. Deshalb verliefen die Kontrollen mit dem positiven Ergebnis, dass die Polizei alle Fahrer weiterfahren lassen konnte.

Dagegen endete der Abend für ein Mädchen und einen Jungen früher als von ihnen erwartet. Sie hielten sich  gegen 1 Uhr noch auf einer Veranstaltung auf, obwohl sie erst 17 waren. Die Beschäftigten wurden auf die Beiden aufmerksam. Sie sprachen den Jugendlichen ein Hausverbot aus und übergaben sie der Polizei. Die ließ die Beiden von den Eltern abholen.

In Ehingen wurde gegen 23 Uhr ein Mann von einem Unbekannten angegriffen. Der 28-Jährige erlitt durch einen Schlag leichte Verletzungen. Die Polizei sucht jetzt den Angreifer und ermittelt wegen der Körperverletzung. Ein solche Strafanzeige steht auch einem 20-Jährigen ins Haus, der gegen 2 Uhr auf einen 21-Jährigen losging.

Der Angegriffene musste sich anschließend im Krankenhaus behandeln lassen. Bereits gegen 19 Uhr hatte sich ein Siebenjähriger von seiner Familie im Getümmel auf dem Marktplatz abgesondert. Eine Lautsprecherdurchsage half, schnell war der Bub wieder bei den Eltern. In Westerheim gerieten gegen 3 Uhr zwei Betrunkene aneinander. Einer erlitt leichte Verletzungen. Bereits kurz nach Mitternacht waren zwei junge Frauen aufeinander losgegangen. Eine Zeugin, die sie trennen wollte, erlitt leichte Verletzungen. Ebenso eine der beiden jungen Frauen. In diesen Fällen ermittelt die Polizei wegen der Körperverletzungen. Die übrigen Veranstaltungen im Landkreis verliefen weitgehend ohne besonderen Vorkommnisse, meldet die Polizei.

Das Polizeipräsidium Ulm erinnert an Ihre Tipps für einen unbeschwerten Verlauf:

– Hände weg vom Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen – von Drogen sowieso.

– Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie Ihren  Führerschein verlieren.

– Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze.

– Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen – das Geld ist gut investiert.

– Bilden Sie Fahrgemeinschaften und bestimmen Sie schon vorher, wer auf dem Heimweg fährt und folglich nüchtern bleibt.

– Setzen Sie sich nicht zu berauschten Fahrern ins Auto. Das kann lebensgefährlich sein.

– Kinder und Jugendliche wollen alles ausprobieren, können aber die Folgen oft nicht abschätzen. Deshalb nehmen die Jugendschutzbestimmungen in erster Linie die Erwachsenen in die Pflicht. Zwischen 16 und 18 Jahren darf zwar Sekt, Wein oder Bier getrunken werden. Der Ausschank oder das Spendieren von Schnaps und anderen branntweinhaltigen Getränken – auch Mix-Getränken und Alkopops – sind aber nur an Volljährige erlaubt.

– Insbesondere Frauen haben Angst, Opfer von K.O.-Tropfen zu werden, deren Symptome zunächst denen von übermäßigem Alkoholkonsum gleichen. Die Substanz ist im Blut und im Urin nur wenige Stunden nachweisbar. Daher ist sehr wichtig, bei einem begründeten Verdacht so schnell wie möglich Blut und Urin ärztlich untersuchen zu lassen. Die Polizei empfiehlt vorsorglich, bei Feiern Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen und insbesondere von unbekannten Spendern oder flüchtig Bekannten keine offenen Getränke anzunehmen.

 

PM  Polizeipräsidium Ulm

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