Auf eine Vorfahrtsmissachtung ist ein Zusammenstoß zwischen einem 45-jährigen Mountainbiker und dem Audi eines 49 Jahre alten Autofahrers zurückzuführen, der sich am Sonntag, gegen 17 Uhr, am Kreuzungsbereich der Schönbergstraße mit der Mittlere Straße ereignet hat.
Verursacht wurde der Unfall durch den Radfahrer, der die Rechts-vor-Links-Regel nicht beachtet hatte. Durch die Streifkollision kam der 45-Jährige zu Fall, zog sich aber offenbar nur leichte Verletzungen zu. Er wurde vom Rettungsdienst für weitere Untersuchungen in eine Klinik gebracht. Wie bei der Unfallaufnahme festgestellt wurde, stand der Radler unter Alkoholeinfluss. Ein erster Alkoholtest ergab einen Wert von über 2 Promille. (fn)
PM Polizeipräsidium Reutlingen