Uhingen – Gefährlich war eine Siebenjährige am Dienstag in Uhingen unterwegs.

Eine Polizeistreife bemerkte das Kind kurz vor 15 Uhr.

Das Mädchen fuhr auf einem Hoverboard den Gehweg der Oberdorfstraße entlang. Dabei war das elektrisch betriebene Rollbrett weit schneller als erlaubt. Die Polizisten stoppten die gefährliche Fahrt. Im Gespräch mit dem Mädchen erzählte es, bereits mit dem Fahrzeug gestürzt zu sein. Eine Schutzkleidung trug das Kind nicht. Weil diese Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr so gar nicht erlaubt sind, brachten die Polizisten das Mädchen nach Hause. Den Eltern übergaben sie das Rollbrett und klärten sie darüber auf, dass es nicht auf der Straße genutzt werden darf. Die Polizei wird jetzt die Staatsanwaltschaft über den Vorfall informieren.

Hinweis der Polizei: Spaßfahrzeuge wie das elektrische Hoverboard werden immer mehr im Handel angeboten. Die Hersteller und Verkäufer verschweigen teils, dass die Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr gar nicht benutzt werden dürfen. Oder dass sie zugelassen werden müssen und ein Führerschein erforderlich ist. Bei Verstößen stehen schnell Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Raum. Solche Elektrofahrzeuge sind für Ungeübte, mit oder ohne Schutzausstattung, allein schon wegen ihrer möglichen Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h sehr gefährlich. Wenn die Fahrzeuge, etwa als Geschenke, von Jugendlichen im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden, kann dies später Auswirkungen auf den Erwerb einer Fahrerlaubnis haben.

Bei einer Drosselung der Fahrzeuge unter 6 km/h entfällt die Zulassungspflicht und es besteht auch keine Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Gleichwohl müssen Bau- und Betriebsvorschriften nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beachtet werden.

PM Polizeipräsidium Ulm

 

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