Keine Notfallsanitäter – Ausbildung ohne Prüfung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit

Sporttests und erweiterte medizinische Gutachten sollten als Maßstab zur Eignungsprüfung herangezogen werden.

Von Alfred Brandner

Die Ausbildungsmöglichkeit zum Notfallsanitäter steht, daran bestehen keine Zweifel. Eine der Anforderungen um die Ausbildung aufnehmen zu können, ist die Eignung in gesundheitlicher Hinsicht. Doch während sich selbst Taxi- und Mietwagenfahrer einer erweiterten medizinischen Untersuchung stellen müssen, reicht für das Personal im Rettungsdienst bislang eine einfache arbeitsmedizinische Untersuchung.

Und von einem dringend erforderlichen Sporttest, zur Prüfung der körperlichen Fitness,  ist bislang (noch) keine Rede.

Ca. über zehn Millionen Rettungsdiensteinsätze (Krankentransport und Notfalleinsätze)  werden in der Bundesrepublik Deutschland jährlich durchgeführt. Sie fordern von den Rettungskräften hohe fachliche und soziale Kompetenz, und führen zur erheblichen physischen und psychischen Beanspruchungen.

Dabei darf  man nicht übersehen, dass neben den anspruchsvollen notfallmedizinischen Maßnahmen, „fahren“ und „tragen“  geschätzte 90% der eigentlichen Tätigkeit des Rettungsfachpersonals ausmachen.

Es ist daher dringend erforderlich, dass entsprechende präventive Maßnahmen getroffen werden. Ähnlich wie bei der Polizei und der Feuerwehr sollten die Ausbildungsbewerber unter anderem einem Sporttest unterzogen werden. Das Bestehen dieser Maßnahme muss eine der unabdingbaren Voraussetzungen zur Aufnahme der Ausbildung sein.  Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit müssten überprüft werden.

Geeignete Vorgaben könnten z.B. sein:

– 1000  m-Lauf

– Schwimmen

– Streckentauchen

– Klimmzüge

– Bankdrücken

 

Die Anforderungen an die Ausbildungsbewerber in gesundheitlicher Hinsicht, könnten sich an aktuellen medizinischen Erkenntnissen orientieren.

Zu prüfen wären:

– Zentrale Tagessehschärfe

– Farbsehen

– Gesichtsfeld

– Stereosehen

– Belastbarkeit

– Orientierungsleistung

– Aufmerksamkeitsleistung

– Konzentrationsleistung

– Reaktionsfähigkeit

 

Eine regelmäßige Wiederholung in zeitlichen Abständen von fünf Jahren würde den Anforderungen gerecht werden.

Die sorgfältige Aufklärung der Ausbildungsbewerber, über das zu erwartende Betätigungsfeld im Rettungsdienst, ist als unabdingbare Voraussetzung im Rahmen einer gegebenen Sorgfaltspflicht der Arbeitgeber zu sehen.

Nur so kann vermieden werden, dass es weiterhin Rettungsfachpersonal gibt, dass sich im Einsatzdienst gesundheitliche Dauerschäden zuzieht, weil es mit der Ausübung grundlegender Maßnahmen regelmäßig überfordert ist.

Vermieden werden soll auch, dass Kollegen diese Unzulänglichkeiten wegen fehlender Eignung von Bewerbern, mit Ihrer eigenen Gesundheit am Arbeitsplatz regelmäßig kompensieren müssen.

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