DRK Rettungsdienst: Beide Hilfsfristen eingehalten

Der Landkreis Göppingen ist einer der wenigen, in dem die gesetzlich vorgegebenen Hilfsfristen im Rettungsdienst eingehalten werden. Die Mitglieder des Bereichsausschusses, dem regionalen Steuerungsgremium für den Rettungsdienst, sind besonders stolz darauf, dass sowohl bei den Einsätzen der Notärzte als auch bei denen der Rettungsdienste die Fristen erstmals eingehalten sind.

Über 20 000 mal oder gut 56 mal am Tag wurden die Notfallrettung und die Notärzte im Landkreis Göppingen im vergangenen Jahr alarmiert und rücken von Göppingen, Geislingen, Süßen, Uhingen oder Deggingen zu Notfällen aus. Oft kam es dabei auf Minuten an, um ein Menschenleben zu retten. Deshalb legt der Gesetzgeber strenge Maßstäbe an die Notfallrettung an und gibt vor, dass in mindestens 95 Prozent aller Fälle der Rettungsdienst oder Notarzt innerhalb von 15 Minuten ab Alarmierung an am Einsatzort eingetroffen sein müssen. Dies ist ein hoher Anspruch, dem die wenigsten Landkreise in Baden-Württemberg gerecht werden können. Auch im Stauferkreis konnten die Fristen in der Vergangenheit nicht durchgehend eingehalten werden.

„Wir haben allen Grund, stolz zu sein“, sagt jetzt Johannes Bauernfeind, Geschäftsführer der AOK Neckar-Fils und Vorsitzender des Bereichsausschusses für den Rettungsdienst im Landkreis Göppingen. Denn die aktuellen Zahlen für das vergangene Jahr, erhoben in der Integrierten Leitstelle des Landkreises, belegen, dass das ehrgeizige Ziel erreicht wurde.

2016 wurden erstmals im Landkreis Göppingen sowohl die Hilfsfristen für den Rettungsdienst als auch für den Notarzt, der bei Bedarf mit ausrückt oder nachgefordert wird, eingehalten „Darüber sind wir alle hocherfreut“, sagt auch der stellvertretende Vorsitzende des Bereichsausschusses und Präsident des DRK-Kreisverbandes Göppingen, Peter Hofelich. „Bei den rund 6 000 Einsätzen der Notärzte wurde in 95,04 Prozent aller Einsätze die Frist eingehalten“, stellt er den maßgeblichen Fortschritt des Jahres 2016 heraus. „Bei den über 14 000 Notfalleinsätzen des Rettungsdienstes waren es 95,85 Prozent“. Die Frist bei den Notfalleinsätzen konnte in den vergangenen fünf Jahren immer eingehalten.

„Wir haben gezielte Maßnahmen an den richtigen Stellen eingeleitet“ sagt Bauernfeind. Dank der Eröffnung eines weiteren Notarztstandortes in Süßen konnten die Anfahrzeiten auch hier immer mehr verkürzt werden. „Dass jetzt auch bei den Notärzten die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden können, ist auch im Landesvergleich ein hervorragender Wert“, so Bauernfeind.

Die Dienste zu jeder Tag- und Nachtzeit, an Wochenenden und Feiertagen teilen sich die Rettungsdienste des Roten Kreuzes, der Malteser und der Johanniter mit insgesamt 90 hauptamtlichen Mitarbeitern. Zusätzlich zu den Notfalleinsätzen werden noch 23 000 Krankentransporte übernommen. Die hauptamtlichen Rettungs- und Notfallsanitäter werden – überwiegend an den Wochenenden und immer dann, wenn notwendig – von rund qualifizierten 65 ehrenamtlich Tätigen unterstützt.

Die Zahlen machen deutlich, dass weit mehr als die Hälfte aller Einsätze zu internistischen Notfällen gefahren wurden. Hierzu zählen vor allem Herzinfarkte und Schlaganfälle. Fast ein Viertel waren chirurgische Notfälle, die restlichen Einsätze waren meist  pädiatrische, neurologische oder psychische Notlagen. „Die Hilfsorganisationen im Landkreis Göppingen haben durch ihr gemeinsames Zusammenwirken eine beachtliche Anzahl unterschiedlichster Notfälle versorgt“, erläutert Peter Hofelich.

 

Info:

Der Bereichsausschuss organisiert den Rettungsdienst im Landkreis Göppingen. Ihm gehören Vertreter der Krankenkassen (AOK Neckar-Fils, Innungs- und Betriebskrankenkassen, Verband der Ersatzkassen) und der Rettungsdienste (Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst) an. Beratend gehören dem Gremium Vertreter des Landratsamtes, der Kliniken und der Notärzte, des Arbeiter-Samariter-Bundes und des Kreisfeuerwehrverbandes an. Das Gremium tagt dreimal jährlich und beschließt grundsätzliche Fragen zum Rettungsdienst im Landkreis, entscheidet also etwa darüber, wo Rettungswachen eingerichtet werden und wie viele Fahrzeuge bereitgestellt werden müssen.

PM

 

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