Geislingen: Aus der Beratung des Technischen Ausschusses vom 20. April 2016

Beschlussübersicht

– Der Technische Ausschuss beschloss einstimmig, den Vertrag mit der Firma PV Line aus Leipzig für die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Michelberg-Gymnasiums zu kündigen. Die Firma hatte der Stadt angeboten, die Anlage an einen fremden Betreiber zu übergeben, der dann die Einnahmen aus der Stromerzeugung erhalten hätte. Dieser Betreiber wäre eine Tochterfirma der Firma PV-Line gewesen. Diese Option ist jedoch für die Stadt uninteressant, da sie mit dem Einsatz einer eigenen PV-Anlage sämtliche Stromkosten sparen kann. Die Stromkosten für das Michelberg-Gymnasium, die Michelberghalle und die Schubart-Realschule betragen derzeit zusammen rund 119.000,00 Euro pro Jahr. Zudem plante die Firma PV-Line diese Arbeiten auch nicht selbst durchzuführen sondern einen Subunternehmer zu beauftragen. Die Firma ist aber auch bereit vom Auftrag zurückzutreten. Deshalb werden nun die Arbeiten für die Photovoltaikanlage an die Firma Varista GmbH aus Unterthingau zum Angebotspreis von 173.822,12 Euro vergeben.

– Nach einstimmigem Beschluss des Technischen Ausschusses wird die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Kanalsanierungs-arbeiten im Bereich der Oberböhringer Straße ausschreiben. Bei der Befahrung des Kanalnetzes im Bereich der Oberböhringer Straße, Weingärten und entlang der Rheinlandstraße wurde festgestellt, dass sich von 18.241 Metern Kanal rund 45 Prozent in schlechtem Zustand befinden und dringend saniert werden müssen. Hier wurde auch besonders viel Fremdwasserzutritt festgestellt. Bei der Sanierung wird das sogenannte Schlauchliningverfahren (Rohr in Rohr-System)angewendet. Zunächst sollen 860 Meter Kanal sowie auch die in diesem Bereich liegenden Schächte gerichtet werden. Die Maßnahme verursacht Kosten von voraussichtlich 330.000 Euro, die mit der vom Eigenbetreib zu zahlenden Abwasserabgabe verrechnet werden kann. Es ist vorgesehen, mit den Arbeiten im Herbst zu beginnen. Der Straßenverkehr wird durch diese Maßnahme nicht beeinträchtigt.

PM

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