Die Polizei stoppte in der Nacht zum Dienstag einen betrunkenen Autofahrer in Deggingen.
Ein Opel-Fahrer war kurz nach Mitternacht in der Königstraße Richtung Geislingen unterwegs. Polizeibeamte stoppten denWagen und kontrollierten den Fahrer. Wie sich herausstellte, war der Mann stark betrunken. In einer Klinik gab der 31-Jährige deshalb Blutab. Sein Auto musste er stehen lassen. Einen Führerschein hat der Opel-Fahrer nicht. Deshalb erwarten ihn nun gleich mehrere Strafverfahren.
Der Grundsatz „Don’t Drink an Drive“ beschreibt, dass Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht zusammen passen. Alkoholbedingte Auswirkungen lassen sich nicht durch Erfahrung oder Fahrpraxis ausgleichen. Konsumierter Alkohol baut sich nur langsam ab. Es besteht daher die Gefahr, dass sich Fahrer mit Restalkohol ans Steuer setzen und damit andere gefährden. Neben Bußgeldern oder strafrechtlichen Folgen ist bei Alkoholunfällen auch der Versicherungsschutz in Gefahr.
PM