Reutlingen (RT): Warnung an alle, die mal high sein wollen – 22-jähriges Pärchen nach Konsum von Kräutermischungen in Klinik

Nach dem Genuss einer Kräutermischung sind eine 22-jährige Frau und ein gleichaltriger Mann am späten Montagnachmittag in die Klinik gebracht worden. Die beiden waren kurz nach 18 Uhr von einem Anwohnerin der Söderblomstraße auf dem Fußweg liegend und bereits schneebedeckt in bewusstlosem Zustand angetroffen worden, woraufhin dieser sofort den Notarzt verständigte.

Nach erfolgter Erstversorgungwaren beide Personen wenig später wieder ansprechbar, jedoch völlig verwirrt und orientierungslos. Bei dem als Betäubungsmittelkonsument bekannten Beschuldigten konnten zwei in Aluminium verpackte Plomben einer Kräutermischung aufgefunden werden. Er räumte auch den Konsum der Kräutermischung ein. Nur durch den glücklichen Umstand der rechtzeitigen Entdeckung und der sofortigen Hinzuziehung einer ärztlichen Versorgung konnten vermutlich schwerwiegende Gesundheitsschäden bei den Personen abgewendet werden. Beide sind zwischenzeitlich wieder aus der Klinik entlassen. Die Rauschgiftfahnder der Kriminalpolizei haben Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen.

Sogenannte „Legal Highs“ werden als Kräutermischungen, Lufterfrischer oder Badesalze in Form von Kräutern, Pulvern, Tabletten oder Kapseln hauptsächlich über den Versandhandel im Internet angeboten. Dabei wird der Eindruck erweckt, dass es sich um eine legale Alternative zum Konsum von illegalen Drogen handeln könnte. Manche Wirkstoffe fallen eventuell tatsächlich noch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, sind aber nicht weniger gefährlich.Die Polizei warnt deshalb eindringlich vor dem Konsum derartiger Substanzen, deren Aufmachung und Vermarktung bewusst einen harmlosen Eindruck erwecken. Der Konsum birgt tatsächlich nichts als Risiken:

–           Bei kriminaltechnischen Untersuchungen werden regelmäßig als Wirkstoffe illegale Betäubungsmittel oder noch stärker wirkende Stoffe festgestellt, wobei die Konsumenten nie wissen, welchen Wirkstoff sie in welcher Konzentration aufnehmen und was das für gesundheitliche Folgen hat. Im Übrigen weiß dies auch derjenige nicht, der die Substanzen nach eigenem Gutdünken mischt. Es ist dem Dealer auch völlig gleichgültig – ihm geht es nur darum, Geld zu verdienen.

–           Konsumenten müssen nach der Einnahme oder dem Rauchen häufig in Kliniken intensivmedizinisch behandelt werden. Sie klagen über Übelkeit, Schwindel, Zitteranfälle, Kreislaufversagen, Ohnmacht und psychische Probleme wie Orientierungslosigkeit, Wahnvorstellungen undPsychosen. Bundesweit gab es bereits mehrere Fälle von lebensgefährlichen Intoxikationen, die teilweise Nieren- und Kreislaufversagen oder Muskelzerfall nach sich zogen. Der Konsum von „Legal Highs“ ist daher alles andere als cool, sondern einfach nur gefährlich.

–           Sofern in den Mischungen Stoffe enthalten sind, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, werden aus „Legal Highs“ schnell „Illegal Highs“ und derjenige, der sie besitzt oder mit ihnen handelt, macht sich strafbar. (jh)

PM

 

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