Wie berichtet kam es am 28.01.2026, gegen 23.45 Uhr, in einer Gaststätte in der Geislinger Straße zu einer Schussabgabe durch einen Unbekannten. Zur Aufklärung der Tat wurde durch die Kriminalpolizei Ulm die Sonderkommission „Dubai“ eingerichtet.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen kam es am 28.01.2026 mutmaßlich von außerhalb sowie innerhalb der Gaststätte zu mindestens zwei Schussabgaben. Am 05.03.2026 konnten im Großraum München sowie im Bereich Mühldorf drei Tatverdächtige durch Spezialkräfte widerstandslos festgenommen werden. Alle drei festgenommenen Personen stehen im Verdacht, mutmaßlich an der Schussabgabe auf die Gaststätte beteiligt gewesen zu sein. Die drei Tatverdächtigen wurden am Freitag, 06.03.2026, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm beim zuständigen Haftrichter in Ulm, vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm jeweils einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachtes des gemeinschaftlichen versuchten Mordes und des Verstoßes gegen das Waffengesetz und setzte diese hinsichtlich des 19-Jährigen mit deutsch-griechischer und des 21-Jährigen mit deutsch-türkischer Staatsangehörigkeit in Vollzug. Die beiden Männer wurden in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Gegen den dritten Tatverdächtigen, einen 52-Jährigen mit türkischer Staatsangehörigkeit, wurde der Haftbefehl gegen geeignete Auflagen außer Vollzug gesetzt. Dieser befindet sich wieder auf freiem Fuß.
Bereits am 04.03.2026 wurde im Bereich Hannover ein 20-jähriger türkischer Staatsbürger durch die Polizei festgenommen. Er steht im Verdacht, zusammen mit den drei am 05.03.2026 festgenommenen Männern, ebenfalls an der Schussabgabe auf die Gaststätte beteiligt gewesen zu sein. Er wurde aufgrund eines bereits bestehenden Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Am 15.02.2026 konnte bereits ein 15-Jähriger, in der Schweiz wohnender türkischer Staatsbürger, festgenommen werden. Dieser steht im Verdacht, am 28.01.2026, aus der Gaststätte heraus auf den fliehenden Täter geschossen zu haben. Er wurde bereits am 16.02.2026 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm beim zuständigen Haftrichter in Ulm vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachtes des versuchten Totschlags und des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Er wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Bei den polizeilichen Maßnahmen wurde das Polizeipräsidium Ulm von Kräften der bayerischen Polizei sowie von Spezialeinheiten unterstützt. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Hinweise für einen Zusammenhang der Tat mit Konflikten von kriminellen Gruppen im Großraum Stuttgart. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei zu den Hintergründen der Tat dauern an. Weitere Informationen können aufgrund der derzeitigen Ermittlungen nicht erteilt werden.
PM Polizeipräsidium Ulm