Beim Polizeipräsidium Aalen wurde Anfang November ein Anlagebetrug angezeigt, bei welchem ein Paar um ihre gesamten Ersparnisse betrogen wurden.
Das geschädigte Paar wollte für ein Jahr einen mittleren sechsstelligen Eurobetrag für einen anstehenden Wohnungskauf anlegen. Das Ehepaar gab hierzu Anfang Oktober den Anlagewunsch bei einer Internetsuchmaschine ein und kam so in Verbindung mit dem Anbieter. Nach derzeitigem Ermittlungsstand hatte der Anbieter die Identität einer seit 2023 nicht mehr existenten ausländischen Finanzierungsgesellschaft angenommen. Die Geschädigten überwiesen die Summe auf fünf verschiedene niederländische Konten, die vermeintlich extra hierfür angelegt wurden. Um die neue Empfängerüberprüfung zu umgehen wurde von der angeblichen Finanzierungsfirma folgender Hinweis übermittelt: „Bitte beachten Sie, dass Ihr Konto erst vollständig freigeschaltet wird, sobald der Zahlungseingang abgeschlossen ist. Aus diesem Grund ist Ihr Name derzeit noch nicht im System mit dem Konto verknüpft. Sollte Ihre Bank im Rahmen der Empfängerprüfung einen Warnhinweis anzeigen, können Sie diesen in diesem Fall bedenkenlos ignorieren. Die Meldung hat keinen sicherheitsrelevanten Hintergrund, sodass Sie die Überweisung bedenkenlos ausführen können.“
Nachdem die Geschädigten die Entwicklung ihres Geldes einsehen wollten, hatten sie keinen Zugriff mehr auf die Konten. Ein Kontakt zu der Finanzierungsfirma konnte nicht mehr hergestellt werden.
Warnhinweis der Polizei: – Eröffnen Sie Konten bei Banken (sei es im Ausland oder Inland) immer nur selbst, indem sie diesen Prozess selbst über die eigene Eingabe der zuvor recherchierten Internetadresse anstoßen. Lassen sie sich dabei nicht durch einen Vermittler anleiten. – Wenn die Empfängerüberprüfung ihrer Hausbank einen Warnhinweis anzeigt, sollten Sie nicht ohne weitere Prüfung überweisen und große Vorsicht walten lassen. – Nehmen Sie sich Zeit. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und zum Vertragsabschluss drängen. – Lesen Sie die AGBs des Anbieters genau durch und fragen Sie bei Unklarheiten gezielt nach. – Fragen Sie nach der Absicherung Ihrer Investition. Bestimmte Produkte (z.B. Inhaberschuldverschreibungen) sind beispielsweise nicht über einen so genannten Einlagensicherungsfonds abgesichert – das heißt, bei einer Insolvenz des ausgebenden Unternehmens sind diese Gelder verloren. – Holen Sie Vergleichsangebote anderer Anbieter ein. – Nutzen Sie den Service von Verbraucherzentralen und spezialisierten Anwälten (z.B. Fachanwälte für Kapitalmarktrecht) und lassen Sie die Ihnen vorliegenden Angebote prüfen. – Lassen Sie sich nicht von hohen Gewinnversprechen blenden. Der Aussicht auf einen hohen Gewinn (Rendite) steht immer ein hohes Risiko, bis hin zum Totalverlust, gegenüber. – Produkt-Zertifizierungen (z.B. TÜV- oder andere „Siegel“) sind vor allem Werbemittel und bieten weder Gewähr für die Seriosität des Anbieters noch für risikolose Kapitalanlagen. – Achten Sie auf den Firmensitz. Unseriöse Anbieter von Anlageprodukten wählen ihren Geschäftssitz gerne im Ausland, vor allem in den bekannten Steueroasen in Übersee. – Achten Sie auf die Gesellschaftsform. Beispielsweise unterliegt eine als „Limited“ (Ltd.) geführte Gesellschaft mangels Stammkapital keinerlei Haftungsverpflichtung. Weitere Informationen und Sicherheitshinweise finden sie hier: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/kredit-und-anlagebetrug/
PM Polizeipräsidium Aalen