Nachtrag zur Pressemitteilung vom 23.05.2025 / 16.15 Uhr
Im Zuge der kriminalpolizeilichen Ermittlungen konnte der Aufenthaltsort der 12-Jährigen geklärt und sie am Samstagmorgen durch die Polizei wohlbehalten angetroffen werden. Die eingeleitete Öffentlichkeitsfahndung wird hiermit zurückgenommen.
PM Polizeipräsidium Reutlingen