In der Nacht zu Allerheiligen, dem 1. November, ist Halloween. Das wird mittlerweile auch in Deutschland traditionell gefeiert. Kinder gehen am Abend verkleidet als Hexen oder Gespenster von Tür zu Tür.
Dort fragen sie mit „Süßes oder Saures“ nach Süßigkeiten. Das bedeutet: Wer keine Süßigkeiten gibt, dem wird ein Streich gespielt. Bei diesen Streichen wird beispielsweise der Garten mit Toilettenpapier dekoriert. Jedoch kann so ein Streich, der an Halloween üblich ist, schnell zu einer Straftat werden. Wird fremdes Eigentum beschädigt, liegt eine Straftat vor. Diese hat Konsequenzen: Etwa eine Geldstrafe oder sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren. Außerdem muss der Verursacher den Schaden ersetzen. Die Polizei mahnt deshalb die Eltern, mit ihren Kindern über die Streiche und die möglichen Konsequenzen zu sprechen. Den Kindern soll verständlich gemacht werden, was erlaubt ist und was nicht. Zeugen einer solchen Straftat bittet die Polizei, die Eigentümer oder die Polizei zu informieren. „Streiche sind ok“, sagt die Polizei und wird konkreter: „Ein Streich ist, wenn alle lachen können. Auch die Betroffenen.“ Wer aber Gefahren schaffe, Sachen beschädige oder gar Menschen verletze werde zurecht verfolgt und angezeigt. Die Polizei weist auch darauf hin, dass der Schadenersatz die Verursacher sogar über Jahrzehnte belasten könne. Mehr Infos dazu gibt die Polizei im Netz unter www.polizei-beratung.de.
PM Polizeipräsidium Ulm