Ostfildern (ES): Einrichtung einer Flugverbotszone während des Festivals „Flammende Sterne“

Von Freitag, 23.08.2024, bis Sonntag, 25.08.2024, findet im Scharnhauser Park in Ostfildern das alljährliche Feuerwerksfestival „Flammende Sterne“ statt, zu dem auch dieses Jahr wieder zahlreiche Gäste erwartet werden. Natürlich ist auch die Polizei vor Ort, um für die Sicherheit der Besucher und der Veranstaltung zu sorgen.

Da es in den vergangenen Jahren immer wieder zu unerlaubten Drohnenflügen über das Festivalgelände gekommen ist, möchten wir auf Folgendes hinweisen: – Drohnen sind Luftfahrzeuge, daher gilt das Luftfahrtrecht. – Das Fliegen über Menschenansammlungen ist gefährlich und daher grundsätzlich verboten. – Während der gesamten Veranstaltung wurde zusätzlich aufgrund des polizeilichen Einsatzraumes täglich von 16 bis 24 Uhr eine Flugverbotszone eingerichtet. Diese gilt in einem Radius von 2 Kilometern und bis zu einer Höhe von 300 Metern um das Veranstaltungsgelände. – Das Veranstaltungsgelände befindet sich in der Kontrollzone des Flughafens Stuttgart, weshalb auch oberhalb dieses Einsatzraumes nicht geflogen werden darf. Drohnenführer sind verpflichtet, sich vor einem Flug entsprechend vorzubereiten und sich auch über mögliche Einschränkungen zu informieren. Hierzu stellt das Bundesverkehrsministerium die „Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt“, kurz „dipul“, zu Verfügung. Unter https://www.dipul.de kann eine Karte mit aktuellen Flugeinschränkungen aufgerufen werden. Diese Regelungen gelten nicht nur für professionelle Drohnenführer, sondern vor allem auch für Hobby-Drohnenflieger. Bei Verstößen gegen die Flugverbotszone muss mit empfindlichen Bußgeldern gerechnet werden. Sofern erforderlich, kann bei einem Verstoß auch die Drohne beschlagnahmt werden.

PM Polizeipräsidium Reutlingen

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