Hochwasserhilfe: Auszahlungen erhöht und neu auch für Vereine, Gaststätten und Selbständige

Hochwasserhilfe wird auf weitere Betroffene ausgeweitet. Auszahlungen für Privathaushalte werden erhöht und aufgestockt. Betroffene sind zur Antragstellung aufgerufen.

Das Landratsamt Göppingen weitet die Unterstützungsleistungen für Betroffene des Hochwasser-Ereignisses vom ersten Juni-Wochenende aus. Aufgrund des erfreulich großen Spendeneingangs sowie des bisherigen Antragsaufkommens können die Auszahlungssummen für private Haushalte bei entsprechender Schadenssumme auf 1.000 Euro erhöht werden. Dies gilt, wiederum bei entsprechender Schadenssumme, auch rückwirkend, sodass bereits ausgezahlte Soforthilfen durch das Landratsamt Göppingen automatisch aufgestockt werden.

Das Landratsamt Göppingen ruft Betroffene des Hochwassers zur Antragstelllung im Rahmen der Hochwasserhilfe auf. Neu ist eine Antragstellung auch durch Vereine, Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten sowie Selbständige möglich. In diesen Fällen ist eine Auszahlungssumme von bis zu 3.000 Euro möglich, wobei maximal die Hälfte des Schadens ersetzt werden kann.

Antragsverfahren für Betroffene

Vom Hochwasser betroffene Haushalte sowie Vereine, Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten und Selbständige können über entsprechende Antragsformulare eine einmalige finanzielle Soforthilfe des Landratsamts Göppingen beantragen. Das ausgefüllte Antragsformular ist beim jeweiligen Rathaus vor Ort abzugeben. Weitere Informationen sowie die Antragsformulare sind online abrufbar unter: www.lkgp.de/hochwasserhilfe

Das Landratsamt priorisiert eingehende Anträge insbesondere nach dem Ausmaß der Betroffenheit und sozialen Faktoren. Aufgrund des begrenzten Spendenbudgets kann keine Zusicherung zur Soforthilfe in jedem Fall gemacht werden.

Spendenmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger

Mit Stand Freitag, 05.07.2024, konnten bereits über 305.000 Euro an Spendengeldern für Betroffene des Hochwassers im Landkreis Göppingen generiert werden. 108.500 Euro konnten bereits ausbezahlt werden.

Bürgerinnen und Bürger sind auch weiterhin über zwei Möglichkeiten zu Spenden aufgerufen:

  1. Spendenkonto des Landkreises Göppingen bei der Kreissparkasse Göppingen:

Landkreis Göppingen

THK Spendenkonto Hochwasserhilfe LK Göppingen

DE67 6105 0000 0049 1497 57

Verwendungszweck: Hochwasserhilfe

  1. Gemeinsame Spendenaktion des Landkreises Göppingen mit den Landkreisen Rems-Murr, Ostalb und Ludwigsburg bei der Kreissparkasse Waiblingen:

Spendenkonto Hochwasser

DE72 6025 0010 0015 2229 14

Verwendungszweck: Spende

Im Verwendungszweck der gemeinsamen Spendenaktion kann der Landkreis angegeben werden, in den die Spende gehen soll. Ansonsten wird der Betrag zwischen den vier beteiligten Landkreisen aufgeteilt.

Als Nachweis einer Spende, die bis zum 31. Januar 2025 zur Unterstützung von Betroffenen des Hochwassers auf einem der genannten Spendenkonten eingezahlt wird, genügt dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z.B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) – unabhängig vom Betrag der Spende.

Weitere Informationen und die Antragsformulare online unter:

www.lkgp.de/hochwasserhilfe

Bürgeranfragen

hochwasserhilfe@lkgp.de

 

PM Landratsamt Göppingen

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