Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung – Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände

Die Bundespolizei erlässt im Zeitraum vom 19. Juni 2024 (00:00 Uhr) bis zum 15. Juli 2024 (06:00 Uhr) eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände für folgende fünf Verkehrsstationen: Hauptbahnhof Stuttgart, Bahnhof Stuttgart – Bad Cannstatt, S-Bahnhof Stuttgart Neckarpark, Hauptbahnhof Mannheim und Hauptbahnhof Karlsruhe.

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst die Verkehrsstationen einschließlich der gesamten Gebäudekomplexe, angeschlossenen Personentunnel und zugehörigen Bahnsteige auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes. Das Verbot wurde aus Sicherheitsgründen erlassen, um Gewaltstraftaten mit gefährlichen Gegenständen anlässlich der UEFA EURO 2024 zu verhindern. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes.

Bei Verstößen gegen die Ordnungsverfügung können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld bis zu einer Höhe von 25.000 EUR festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder die Anregung eines Hausverbotes sein. Das Mitführverbot gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten. Gefährliche Gegenstände im Sinne dieser Allgemeinverfügung sind Gegenstände, die nicht ohnehin nach dem Waffengesetz verboten und maßgeblich aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Dies sind u.a. Feuerwerkskörper, Abwehrsprays, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie gefährliche Werkzeuge und Messer aller Art. Eine konkrete Auflistung der gefährlichen Gegenstände sowie vom Mitführverbot ausgenommene Personen und weitere Bestimmungen können in der Allgemeinverfügung auf der Website der Bundespolizei nachgelesen werden: https://www.bundespolizei. de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/2024/240618-allgemeinverfuegung-bpo ld-s.html;jsessionid=9A93951EADBC6F0759E78A294F1FDD4D.2_cid388. Zudem wird auf Plakaten in den fünf Verkehrsstationen auf das Mitführverbot hingewiesen.

PM Bundespolizeidirektion Stuttgart

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