Nach einem Familienstreit hatte sich das Ehepaar am Samstag gegen 02:00 Uhr bereits auf den Heimweg gemacht.
Die hinzugerufene Streife suchte die beiden und konnte sie mit dem Fahrrad fahrend auf einem Radweg in der Faurndauer Straße feststellen. Den Beamten fielen deutliche Schlangenlinien im Fahrverhalten auf. Beide benötigten aufgrund ihrer ausufernden Lenkbewegungen die gesamte Fahrbahnbreite. Der 43-jährige Mann hatte bei der Kontrolle einen Atemalkoholwert von knapp 1,8 Promille, die 42-jährige Frau etwa 1,3 Promille. Beiden Personen wurde Blut abgenommen und sie sehen einer Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr entgegen. Die Frau musste zudem ihren Führerschein abgeben. Die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei Fahrradfahrern bei 1,6 Promille, in Verbindung mit Ausfallerscheinungen kann jedoch schon ab einem Wert von 0,3 Promille eine Trunkenheit im Straßenverkehr gegeben sein.
PM Polizeipräsidium Ulm