Geislingen – Ohne Kindersicherung im Auto unterwegs

Am Dienstag führte die Polizei in Geislingen Verkehrskontrollen durch.

In der Zeit von 9.45 Uhr bis 11.30 Uhr kontrollierte die Polizei Geislingen den Verkehr in der Eberhardstraße. Das Augenmerk legte sie dabei besonders auf nicht angegurtete oder telefonierende Fahrerinnen und Fahrer. Insgesamt stellten die Beamte 13 Gurtverstöße und acht Handyverstöße fest. Außerdem war ein E-Scooter Fahrer ohne Versicherungsschutz unterwegs. Einen 31-Jährigen erwartet ein Bußgeld, denn er hatte seine Kinder im Pkw nicht gesichert.

Mehr als die Hälfte der im Straßenverkehr tödlich verunglückten Kinder war nicht oder nicht richtig gesichert. Dabei sind folgenschwere Verletzungen vermeidbar! Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen mit speziellen Rückhalteeinrichtungen gesichert werden. Diese müssen amtlich geprüft, gekennzeichnet und für das Kind nach Größe und Gewicht geeignet sein. Umfangreiche Informationen zu Kindern als Mitfahrer im Pkw, Bus und Taxi, auf dem Motorrad, Motorroller, sowie auf dem Fahrrad oder im Fahrradanhänger erhalten Sie in unserer Broschüre „Sicher an Bord!“ und unter www.gib-acht-im-verkehr.de.

PM Polizeipräsidium Ulm

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