Geringer Schaden entstand nach einem Unfall am Dienstag in Göppingen.
Gegen 13.35 Uhr parkte ein 57-Jähriger den Suzuki auf einem Parkplatz in der Christophsbad-Allee. Hierbei vergaß er wohl die Handbremse anzuziehen. Das Auto rollte nach vorne und kollidierte mit einem parkenden Ford. Das Polizeirevier Göppingen nahm den Unfall auf. An beiden Fahrzeugen entstand lediglich geringer Schaden.
Hinweis: Wer sein Auto abstellt, muss es laut Straßenverkehrsordnung mittels Handbremse und durch Einlegen eines Ganges zweifach sichern. An Pkw sind in Deutschland Handbremsen oder andere Feststellbremsen vorgeschrieben. Parken Sie Ihr Fahrzeug auf einer abschüssigen Straße, dient die Benutzung dieser Bremse dazu, dass das Auto nicht wegrollt, sondern sicher steht. Vergessen Sie das Anziehen der Handbremse bei Gefälle und entstehen durch das Abrollen Ihres Fahrzeuges Schäden, werden diese in der Regel nicht von der Versicherung getragen. Feststellbremsen müssen mechanisch und unabhängig von der Motorkraft auslösbar sein (§ 41 Absatz 5 StVZO).
PM Polizeipräsidium Ulm