Kurz nach Mitternacht sah eine Polizeistreife den 18-Jährigen mit seinem motorisierten Roller in der Hauptstraße fahren. An dem war ein Versicherungskennzeichen montiert.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 18-Jährige keine Fahrerlaubnis hatte. Er konnte lediglich eine Prüfbescheinigung vorzeigen. Er muss sich nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
PM Polizeipräsidium Ulm