Gegen 11.20 Uhr war ein 61-Jähriger mit einem Kleinlaster mit Anhänger auf der A8 in Fahrtrichtung München unterwegs. Eine Streife der Verkehrspolizei Mühlhausen kontrollierte diesen.
Dabei stellte sie mehrere erhebliche Mängel fest. Darunter einen Riss in der Windschutzscheibe, eine Beschädigung an einem Reifen sowie Mängel an der Bremse des Anhängers. Die Polizei hatte zudem den Verdacht, dass das Gespann überladen war. Ein Gutachter prüfte dieses und stellte weitere Beanstandungen fest. Eine Wägung bestätigte den Verdacht auf Überladung. Um etwa 400 Kilogramm war das Gespann überladen. Die Verkehrssicherheit war nicht mehr gegeben. Die Polizei untersagte deshalb die Weiterfahrt. Der 61-Jährige muss die Schäden nun reparieren lassen, bevor er seine Fahrt fortsetzen darf. Außerdem sieht er einer Anzeige entgegen.
Denken Sie daran: Sie sind als Fahrzeugführer immer für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich, das sie führen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mit Ihrem privaten Auto oder mit einem Geschäftswagen unterwegs sind. Vor jedem Fahrtantritt sind Sie verpflichtet das Fahrzeug auf gravierende Mängel zu überprüfen. Versäumen Sie dies, egal ob bewusst oder unbewusst, riskieren Sie nicht nur ein hohes Bußgeld, sondern auch ihre eigene Haut.
PM Polizeipräsidium Ulm