Eine Polizeistreife sah den Radler gegen 18.30 Uhr in der Ulmer Straße fahren. Der fuhr in Schlangenlinien und fiel beinahe von seinem Fahrrad. Deshalb kontrollierten die Beamten den Radler und stellten dabei Alkoholgeruch fest.
Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über drei Promille. In einem Krankenhaus musste er eine Blutprobe abgeben. Die soll nun den genauen Alkoholgehalt ermitteln.
Hinweis von der Polizei: Laut Gesetz ist es zwar erlaubt bis 1,6 Promille Fahrrad zu fahren, strafbar kann man sich aber schon früher machen. Das passiert, wenn man mit niedrigerer Alkoholisierung trotzdem nicht in der Lage ist, das Fahrrad sicher zu führen. Aufgrund der oft schweren Folgen von alkoholisiertem Fahren fallen hier die Strafen auch sehr hoch aus. Fahrradfahren erfordert einen Gleichgewichtssinn, unter Alkoholeinfluss kann dieser stark beeinträchtigt sein. Betrunkene Radfahrer können dann gefährlich stürzen oder anders verunfallen. In Vergangenheit kam es immer wieder so zu schweren Verletzungen. Die Polizei rät, ausschließlich nüchtern Fahrrad zu fahren, das sichere Fahren mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss wird oft unterschätzt und dann ist es meist zu spät.
PM Polizeipräsidium Ulm