Region – Polizeipräsidium Ulm präsentiert die Sicherheitsbilanz aus der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2022

Die Zahl der Straftaten im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm ist 2022 zwar angestiegen, trotzdem lebe es sich in der Region nach wie vor sehr sicher. Die Kriminalitätsbelastung liege im niedrigen Bereich, die Aufklärungsquote über dem Durchschnitt des Landes, berichtet die Polizei jetzt.

Die Zahl der Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik für den Bereich des Polizeipräsidiums Ulm, also in den Landkreisen Alb-Donau, Biberach, Göppingen, Heidenheim und in der Stadt Ulm, ist im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr 2021 zwar um 5.652 Fälle angestiegen (+18,6 Prozent auf 36.023 Fälle), die Gesamtzahl liegt damit aber noch unter dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre. Auch die Kriminalitätshäufigkeitszahl, die die Kriminalitätsbelastung einer Region darstellt, liegt mit 3.907 Fällen umgerechnet auf 100.000 Einwohner unter dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre. Knapp 63 Prozent der erfassten Fälle hat die Polizei aufgeklärt. Damit ist die Aufklärungsquote um 3,2 Prozentpunkte zurückgegangen, liegt aber noch deutlich über der landesweiten Aufklärungsquote von 61,4 Prozent. „Die Zahlen nähern sich wieder denen vor der Pandemie an“, sagte Polizeipräsident Bernhard Weber, Leiter des Polizeipräsidiums Ulm, bei der Pressekonferenz am Mittwoch gegenüber den Medien. Denn im Jahr 2021 waren die Fallzahlen stark zurückgegangen, was die Polizei unter anderem auf die mit der Pandemie verbundenen Ausgangsbeschränkungen zurückführt. Deshalb sei, um die Zahlen richtig einschätzen zu können, nicht nur ein Blick auf das Vorjahr, sondern auch auf die vergangenen fünf Jahre zu richten. Deutliche Zunahmen verzeichnet die Statistik insbesondere im Bereich der Rohheitsdelikte und der Diebstähle. Auch die Zahl der Wohnungseinbrüche stieg deutlich an. Dennoch lebe es sich in der Region sehr sicher, die Kriminalitätsbelastung der Region sei landesweit nur in drei der 13 Polizeipräsidien niedriger, so Weber. DIE DELIKTSBEREICHE IM EINZELNEN Zunahmen gegenüber dem Vorjahr verzeichnet die Kriminalstatistik in nahezu allen Bereichen. Ausgenommen ist lediglich der Bereich der Straftaten gegen das Leben, wo die Zahl der registrierten Fälle unverändert blieb (37 Fälle). Neben vier Fällen der fahrlässigen Tötung und zwei Fällen des unerlaubten Schwangerschaftsabbruchs handelt es sich hier um sieben Morddelikte und 24 Fälle des Totschlags. Drei Viertel dieser Fälle blieben im Versuch stecken (73 Prozent). Neben zwei Fällen aus dem Jahr 2021, die in die damalige Statistik nicht mehr einfließen konnten und vier Fällen der fahrlässigen Tötung handelt es sich bei den übrigen Fällen, bei denen Menschen vorsätzlich zu Tode kamen, um einen Fall aus Giengen, wo im März 2022 eine 87-Jährige tot in ihrer Wohnung aufgefunden wurde. Ein 26-jähriger steht im Verdacht, den Mord begangen zu haben. Im Juni soll ein Pärchen in Laichingen einen 31-jährigen Mitbewohner über mehrere Tage misshandelt und schließlich getötet haben. Auch gegen sie wurde wegen Mordes ermittelt. Ein 27-jähriger steht im Verdacht, Anfang Dezember in Illerkirchberg zwei Mädchen mit einem Messer angegriffen zu haben. Eine 14-jährige starb an den Folgen der Stichverletzungen, eine 13-jährige wurde schwer verletzt. Bei etwa der Hälfte der Straftaten gegen das Leben (18 Fälle, 49 Prozent) war ein Messer im Spiel. Insgesamt verzeichnet die polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr 2022 246 Messerangriffe, 51 mehr als im Jahr zuvor (+26 Prozent). Dabei handelt es sich in erster Linie um Rohheitsdelikte wie Nötigung und Bedrohung (122 Fälle, +46 Fälle, +61 Prozent), gefährliche Körperverletzungen (78 Fälle, +5 Fälle, +7 Prozent) und Raubdelikte (26 Fälle, -2 Fälle, -7 Prozent). „Die Diskussion über Waffenverbote im öffentlichen Raum, die auch das Führen von Messern umfassen, ist der richtige Ansatz. Denn Verletzungen durch Messer werden von den Opfern oftmals nicht sofort, sondern erst später bemerkt, wenn sie schon viel Blut verloren haben“, berichtet Leitender Kriminaldirektor Thomas Friedrich, Leiter der Kriminalpolizeidirektion Ulm, seine Erfahrung aus zwei aktuellen Fällen. Angestiegen ist die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Ihre Zahl erhöhte sich um 116 Fälle (+12 Prozent) auf jetzt 1.079 Fälle. Die Fallzahlen des sexuellen Missbrauchs von Kindern bewegen sich auf dem Niveau der Vorjahre (176 Fälle) und damit weiterhin auf hohem Niveau. Weiter angestiegen sind auch die Fallzahlen beim Verbreiten pornographischer Schriften. Deren Zahlen haben mit 504 Fällen (+26 Fälle, +5 Prozent) den höchsten Wert der vergangenen fünf Jahre erreicht. Besonders fällt ein starker Zuwachs bei den Vergewaltigungen auf: Ihre Zahl stieg um 56 auf jetzt 128 Fälle (+78 Prozent). Gleichwohl gibt die polizeiliche Kriminalstatistik Auskunft darüber, dass lediglich 14 Prozent der Sexualstraftaten im öffentlichen Raum begangen werden. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Fälle sexueller Belästigung und exhibitionistische Handlungen. Zudem stand mehr als die Hälfte der Opfer (57 Prozent) in einer Beziehung zum Täter. „Dies sind deutliche Anzeichen, dass Sexualstraftaten in erster Linie gerade nicht im öffentlichen Raum von Unbekannten überfallartig begangen werden“, sagte Kripochef Friedrich beim Pressegespräch. Weit mehr als vor einer Überfalltat gibt es Anlass zur Befürchtung, dass Menschen durch diejenigen, die sie bereits kennengelernt haben oder an Orten, an denen sie sich eigentlich sicher fühlen, Opfer von Sexualstraftaten werden können. Friedrich appelliert deshalb insbesondere an die Sensibilität von Frauen. „Bitte überlegen Sie sich lieber einmal mehr, wem sie vertrauen, mit wem sie mitgehen oder wen sie zu sich mitnehmen“, so der Appell des Ulmer Kripochefs. Darüber hinaus ist der Kripochef überzeugt, dass der starke Anstieg der Sexualdelikte auch auf ein geändertes Anzeigeverhalten zurückzuführen sei. Gerade die #MeToo-Debatte, die im vergangenen Jahr einen Höhepunkt erreicht hatte, habe Frauen ermutigt, Sexualstraftaten anzuzeigen. Die Polizei nehme jede Anzeige ernst und verfolge die Täter mit aller Konsequenz. Sie sei zudem gut vernetzt mit Hilfsorganisationen und anderen Institutionen und könne den Opfern so weitere Hilfe bieten. Die Zahl der Rohheitsdelikte hat mit 6.200 Fällen (+1.289 Fälle, +26 Prozent) den höchsten Stand der letzten fünf Jahre erreicht. Dies sei einerseits vermutlich darauf zurückzuführen, dass durch die Aufhebung der pandemiebedingten Ausgangsbeschränkungen viele Veranstaltungen wieder stattfinden könnten. Gerade im Umfeld solcher Veranstaltungen würden nach Erfahrung der Polizei, insbesondere von Betrunkenen, Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen begangen. Der größte Anstieg in diesem Deliktsbereich ist bei den Fällen von Bedrohung festzustellen. Hier stieg die Zahl um 300 Fälle (38 Prozent) auf jetzt 1.094 Fälle an. Dies dürfte in erster Linie auf eine Änderung im Strafrecht zurückzuführen sein. Demnach ist seit dem Jahr 2021 eine Bedrohung strafbar, wenn die Drohung sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit und gegen Sachen von bedeutendem Wert richtet. Zuvor musste mit einer als Verbrechen eingestuften Straftat gedroht werden, zum Beispiel mit Mord oder Totschlag. Mit dieser Anpassung des Strafrechts habe der Gesetzgeber darauf reagiert, dass oftmals Drohungen ausgesprochen wurden, die die Opfer als besonders massiv empfunden haben, den Tatbestand einer Bedrohung früher aber nicht erfüllten. Nun aber könnten die Opfer sich leichter gegen solche Drohungen wehren, indem sie Strafanzeige erstatteten. Und für die Polizei ist es leichter, mit ihren Maßnahmen die Bedrohten zu unterstützen. Das sei gerade auch wichtig in Fällen häuslicher Gewalt, wenn also Gewalt in einer Partnerschaft ausgeübt wird. 1.087 solcher Fälle registrierte die polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr 2022 (+187 Fälle, +21 Prozent) und erreichte damit den höchsten Stand der vergangenen fünf Jahre. Es handelt sich hierbei insbesondere um Rohheitsdelikte wie einfache und gefährliche Körperverletzungen (816 Fälle, +130 Fälle, +19 Prozent), aber auch Sexualdelikte (22 Fälle, +1 Fall, +5 Prozent) und Beleidigungen (18 Fälle, +7 Fälle, +64 Prozent). Die Polizei steht den Opfern häuslicher Gewalt zur Seite, berät sie und vermittelt Kontakte zu Hilfsorganisationen. Und sie führt zudem konsequent Ermittlungen, sofern gegen Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz verstoßen wurde. Dies war im Jahr 2022 in 35 Fällen erforderlich (+15 Fälle, +75 Prozent). Die Steigerung der Fallzahlen insgesamt führt die Polizei auf ein geändertes Anzeigeverhalten zurück. Durch die öffentliche Debatte über Gewalt in der Partnerschaft wird den Opfern bestätigt, dass sie mit ihrer Anzeige aus dieser Lage entkommen können. Sofern die Opfer dies aber nicht selbst erkennen, ist nach wie vor eine aufmerksame Nachbarschaft, Verwandtschaft oder sonst ein emphatisches Umfeld erforderlich. Denn immer wieder gehen über Dritte Hinweise bei der Polizei auf häusliche Gewalt ein. Nachdem im Jahr 2021 die Zahl der Diebstähle deutlich zurückgegangen ist, stiegen die Zahlen in 2022 wieder an und erreichten das Niveau vor der Pandemie. Insgesamt 10.185 Fälle (+2.846 Fälle, +39 Prozent) registrierte die polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr 2022, also etwa so viele wie 2019, als 10.667 Fälle angezeigt wurden. Hierzu haben insbesondere die Ladendiebstähle (2.464 Fälle) und die schweren Diebstähle von Fahrrädern (974 Fälle) beigetragen, die den höchsten Stand der vergangenen fünf Jahre erreichten. Aber auch die Zahl der Wohnungseinbrüche ist wieder angestiegen. 385 dieser Fälle registrierte die polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr 2022, 70 Prozent mehr (+158 Fälle) als im Vorjahr. Dennoch hat deren Zahl das Niveau von 2019 noch nicht erreicht, als noch 438 Fälle verzeichnet wurden. Um einen weiteren Anstieg zu verhindern hat die Polizei ihre Maßnahmen intensiviert. Neben intensivierter Streifentätigkeit und Präventionsangeboten inklusive sicherheitstechnischer Beratungen hat die Kriminalpolizei ihre Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls neu aufgestellt. Daneben unterstützen jetzt auch spezielle Sachbearbeiter an den Standorten der Kriminalkommissariate in Biberach, Göppingen und Heidenheim die intensiven Ermittlungen. Wie schwierig diese Ermittlungen sind zeigt sich schon darin, dass lediglich 15 Prozent der Einbrüche aufgeklärt werden konnten. Gleichwohl hat die Polizei im Laufe des Jahres mehrere Einbrecher ermittelt, gegen die anschließend Haftbefehle ergingen. Die langwierigen und intensiven Ermittlungen zeigten, dass die Täter oftmals überregional agierten. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie zeigen sich insbesondere bei den Fällen der Urkundenfälschung und den Verstößen gegen das Versammlungsgesetz. Während die Zahl der Vermögens- und Fälschungsdelikte im vergangenen Jahr um 463 Fälle (+7 Prozent auf 6.684 Fälle) anstieg, wuchs in diesem Deliktsbereich die Zahl der Urkundenfälschungen um 28 Prozent (+160 auf 728 Fälle) an. Dies sei unter anderem auf Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit gefälschten Impfausweisen und ähnlichen Nachweisen zurückzuführen. 121 solcher Fälle weist die Kriminalstatistik für 2022 aus, im Jahr zuvor wurde keine einzige registriert. (Die Zunahme bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten liegt zudem an einem Anstieg der Zahlen des Betrugs mit rechtswidrig erlangten Zahlungskarten mit PIN um 81 auf 169 Fälle (+92 Prozent) sowie der Unterschlagung (+146 auf 745 Fälle, +24 Prozent). Darunter sind auch fast 50 Fälle aus einem Verfahren wegen Drogenhandels im Kreis Biberach. Bei Durchsuchungen waren bei dem Verdächtigen unzählige Ausweise, Bankkarten und weitere Dokumente Dritter aufgefunden, die mutmaßlich unterschlagen worden sind. Der 58-Jährige wurde im Januar wegen Rauschgifthandels zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.) Weiterhin stieg die Zahl der Verstöße gegen das Versammlungsgesetz um fast das Zehnfache: von 42 Fällen im Jahr 2021 auf 444 Fälle im Jahr 2022 (+402 Fälle, +957 Prozent). Diese Zunahme sei auf die Ermittlungsverfahren zurückzuführen, die fast ausschließlich im Zusammenhang mit den als „Spaziergängen“ bezeichneten Versammlungen, zunächst überwiegend gegen Unbekannt, eingeleitet wurden, weil die Leiter der Versammlungen diese nicht angemeldet hatten. In 75 Fällen wurden die mutmaßlich Verantwortlichen ermittelt (17 Prozent). Aber auch die weltpolitische Lage, die mit hohen Flüchtendenströmen einhergeht, hat ihre Spuren in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Polizeipräsidiums Ulm hinterlassen: So stieg die Zahl der festgestellten Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften wie das Aufenthaltsgesetz, das Asylverfahrensgesetz und das Freizügigkeitsgesetz um fast die Hälfte (45 Prozent, +155 Fälle) auf jetzt 503 Fälle. Das ist der höchste Stand der Fallzahlen innerhalb der letzten fünf Jahre. Gegenüber dem Jahr 2018 hat sich die Zahl dieser Fälle damit mehr als verdoppelt (+266 Fälle, +112 Prozent). Es handelt sich dabei in erster Linie um Fälle illegaler Einwanderung. Eine deutliche Steigerung der Fallzahlen erkennt die Polizei auch im Bereich der Geldwäsche. 209 Fälle verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2022, das sind 72 mehr als im Vorjahr (+53 Prozent). Im Fünfjahreszeitraum hat sich diese Zahl verdreifacht: 2018 waren noch 70 Fälle angezeigt worden. Dabei geht es hier in den meisten Fällen nicht, wie oft geglaubt, um dubiose Geschäftsleute mit Koffern voller Geld. Oft geht es um Betrüger, die die Leichtfertigkeit ihrer Opfer ausnutzen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Täter dem Opfer zunächst seine Liebe vorgaukelt und sich von seinem Opfer Geld geben lässt, um aus einer angeblich schwierigen Situation zu entkommen (Heiratsschwindler – Romance-Scamming). Hat das Opfer dann selbst kein Geld mehr wird es gebeten, Geld von Dritten über sein Konto auf andere Konten zu überweisen. Auf diese Weise waschen die Täter Geld, das aus Straftaten stammt, während sich das Opfer selbst strafbar macht. Oder aber die Täter suchen über Stellenanzeigen nach sogenannten Finanzagenten, die dann ihr Konto für Geldtransfers an Unbekannte zur Verfügung stellen sollen. „Finger weg von solchen Angeboten mit scheinbar einfach verdientem Geld“, sagt Kripochef Friedrich. Das könne schnell zu einer Strafanzeige und zu Rückforderungen seitens der Opfer führen. Möglicherweise stamme das Geld auch aus einer der rund 70 Straftaten, die sich meist gegen ältere Menschen richten: Falsche Polizeibeamte, Schock-Anrufer oder angebliche Verwandte nehmen in solchen Fällen telefonisch oder über einen Messenger Kontakt mit den Senioren auf. Gekonnt gelingt es ihnen, den Angerufenen meist hohe Geldbeträge zu entlocken. In 40 Fällen sei den Unbekannten dies gelungen, wobei allein in 2022 fast 1,8 Millionen Euro unredlich den Besitzer wechselten. „Eine Generation, die unser Land nach dem Krieg aufgebaut hat, wird dabei um ihre Lebensleistung gebracht, um ihre Ersparnisse und Rücklagen“, sagt Kripochef Friedrich. Dabei gingen die Täter so geschickt vor, dass die Opfer sich darauf einließen, obwohl sie vorher schon von dieser Masche gehört hatten. „Wir tun in diesem Bereich unheimlich viel zur Vorbeugung. Unsere Beschäftigten der Polizeilichen Prävention haben allein im Jahr 2022 in 25 Veranstaltungen gut 670 Beschäftigte von Geldinstituten geschult und sensibilisiert. Denn diese können oft die Opfer noch davon abhalten, Geld und Wertsachen zu übergeben. Weitere 680 Senioren wurden in 26 Veranstaltungen informiert. Mit dem Informationsfahrzeug des Landeskriminalamts hat die Polizei im Rahmen ihrer Angebote vor Ort mehr als 400 Beratungen durchgeführt, daneben unzählige mehr auf Messen. In vielen Taxis weisen Aufkleber, ebenfalls initiiert durch die Polizei, auf die Gefahren durch solche Betrüger hin. Die Beschäftigten der Polizei sind mit ihren Tipps zudem in den Medien präsent bis hin zu Broschüren öffentlicher Stellen, informieren Pflegedienste, Eltern in Elternabenden und Interessenten im Rahmen der Beratung zum Einbruchschutz. Wir müssen unsere intensiven Präventionsmaßnahmen in diesem Bereich aufrechterhalten“, sagte Friedrich. Und weiter: „Wir müssen dies als eine Verpflichtung aller verstehen, auch der Familienangehörigen, Nachbarn und Bekannten, der Bankmitarbeiter und der Zeugen, die Verdacht schöpfen und die die Opfer vor diesem großen Schaden bewahren können.“ Wie weit solche Taten direkt in die Opfer und letztlich in die Familienstrukturen hineinwirken, macht Friedrich an einem Beispiel deutlich: Eine Seniorin, die auf diese Weise betrogen worden sei und einen großen Geldbetrag eingebüßt hatte, hatte ausdrücklich darum gebeten, dass die Angehörigen erst dann von diesem Vorfall erfahren, wenn sie selbst nicht mehr lebt. Sie glaubte, sich sonst zu blamieren. Cyber-Kriminalität, insbesondere Angriffe mit so genannter Ransomware, bleibt eine der größten Gefahren für Wirtschaftsunternehmen, auch im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm. Die meist hochprofessionell agierenden Täter haben es dabei auf Unternehmen jeder Größe abgesehen – vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum Global Player. Sie verschaffen sich Zugang zum Firmennetz, kopieren sensible Daten und richten großen Schaden an, indem sie Daten verschlüsseln und Datensicherungen löschen. Gegen Lösegeld bieten die Täter an, die Daten wiederherzustellen. Zwei solcher Fälle mittels Ransomware weist die Polizeiliche Kriminalstatistik 2021 für den Bereich des Polizeipräsidiums Ulm aus, 2022 keinen. Dennoch war die Ulmer Kriminalpolizei in mehr als einem Dutzend Fällen mit Ermittlungen betraut. Diese Fälle werden jedoch, wie auch die meisten Fälle falscher Polizeibeamter (siehe 2), nicht in der Kriminalstatistik erfasst, da die Täter aus dem Ausland agieren. Die Höhe des geforderten Lösegelds richtet sich üblicherweise nach dem Umsatz des Unternehmens und lag zwischen mehreren Tausend und mehreren Millionen Euro. Die Täter gehen meist zweistufig vor: Unternehmen, die für die Entschlüsselung der Daten nicht bezahlen wollen, drohen die Täter in einem zweiten Schritt mit der Veröffentlichung der kopierten Daten. Auf diese Weise droht den Unternehmen ebenfalls hoher Schaden. Und die Wiederherstellung der IT-Systeme dauert meist mehrere Wochen. Dadurch entstehen zum Beispiel durch Umsatzausfälle regelmäßig erhebliche wirtschaftliche Schäden, die die Höhe der Forderungen der Täter um ein Vielfaches übersteigen können. Wenn auch ein vollständiger Schutz vor einem Cyber-Angriff nahezu unmöglich ist, so bietet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) doch einen umfangreichen „Maßnahmenkatalog Ransomware“ mit sinnvollen Tipps zur Vorbeugung (www.bsi.bund.de). „Wir empfehlen dringend, die Netzwerkinfrastruktur zu härten, um damit das Risiko einer Infektion und deren Ausbreitung im eigenen Netz zu reduzieren. Und wir raten dazu, die Beschäftigten regelmäßig für Infektionsmöglichkeiten zu sensibilisieren und Ihnen konkrete Verhaltensregeln an die Hand zu geben“, so Friedrich. (Mehr Tipps unter www.polizei-beratung.de.) Ebenfalls eine Aufgabe, der sich alle stellen müssten, sei das Vorgehen gegen Gewalt gegenüber Rettungskräften und Polizeibeamten. Mit 309 Gewalttaten gegen Polizeibeamte im Jahr 2022 und 16 Gewalttaten gegen Rettungskräfte verharren die Zahlen im Fünfjahreszeitraum auf hohem Niveau. Insbesondere handelt es sich dabei um Fälle des Widerstands oder tätlichen Angriffs (265 Fälle), aber auch 39 Nötigungen oder Bedrohungen und 20 Körperverletzungen. „Als Polizei haben wir längst reagiert, und die Ausbildungsinhalte im Bereich der Psychologie und des Einsatztrainings angepasst. Zudem wurden unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mit BodyCams ausgestattet, die oft ihren Teil zur Deeskalation beitragen. Darüber hinaus analysieren wir jeden einzelnen Fall, um Erkenntnisse zu schöpfen, wie wir unsere Beschäftigten noch besser schützen können. Es ist aber unzweifelhaft auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, diejenigen zu unterstützen und damit zu schützen, die den Menschen Hilfe leisten“, appellierte Polizeichef Weber. Dazu gehöre auch der Umgang miteinander, doch der Ton werde in vielen Bereich zunehmend rauer. Im Dezernat Staatsschutz des Polizeipräsidiums Ulm, das für die Bekämpfung von Hasskriminalität zuständig ist, wurde dafür eigens eine Kontaktperson benannt. Die Kontaktperson hat innerhalb der Dienststelle eine wichtige Funktion im Rahmen der Ermittlungsverfahren, denn sie ist als Fachkraft über die regionale Lage im Bilde. Neben den polizeilichen Ermittlungen zur Bekämpfung der Hasskriminalität im Netz stehen den Betroffenen auch Hilfsangebote im Netz zur Verfügung: Beim BKA wurde die Meldestelle „respect“ eingerichtet, daneben kann über die Internetwache der Polizei Baden-Württembergs Anzeige erstattet oder Hinweise übermittelt werden, auch anonym. Dabei arbeiten die erfahrenen Ermittler erfolgreich, wie sich am Beispiel des Tötungsdelikts in Illerkirchberg am 05.12.2022 zeigen lässt. Der Fall wurde mit einem großen Interesse von der Öffentlichkeit und den Medien begleitet. Über Kommentare in den Sozialen Netzen, per Mail und per Post äußerten viele Menschen ihre Meinung. Doch war dies nicht immer von dem notwendigen Maß an Anstand getragen. Deshalb musste die Kriminalpolizei 94 Kommentare, 67 E-Mails und fünf Briefe darauf prüfen, ob die Inhalte gegen Gesetze verstoßen. In 31 Fällen bestätigte sich der Anfangsverdacht auf eine Straftat, überwiegend wegen Volksverhetzung, aber auch wegen Beleidigung, Öffentlicher Aufforderung zu Straftaten oder Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Bis auf wenige Ausnahmen konnten die Nutzer der relevanten Profile in den Sozialen Netzen identifiziert werden. Dabei bestätigte sich, dass die Tat bis hoch in den Norden Deutschlands und auch im benachbarten Ausland Aufsehen erregte. Die 31 Strafanzeigen wurden der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Gerade der Fall in Illerkirchberg habe gezeigt, dass Hass und Hetze auch die Opfer und deren Angehörigen in besonderem Maß zusätzlich belastet. „Mit Hass und Hetze ist niemandem geholfen. Sie führen auch nicht zu konstruktiven Lösungen, sondern zerstören das Miteinander und damit die Gesellschaft“, bekräftigt Weber. Von 2018 bis 2020 waren bei den Rauschgiftdelikten Zunahmen zu verzeichnen. Die Zahlen stiegen von 2.638 auf 3.129 und weiter auf 3.402 Fälle. Wie bereits im Jahr 2021 gingen jedoch in dieser Deliktsgruppe auch im vergangenen Jahr die Fallzahlen deutlich zurück. Die Zahlen veränderten sich von 2.425 auf 2.208 Fälle im Jahr 2022. Die Zahl der Rauschgiftdelikte sank im Jahr 2022 landesweit, außer beim PP Stuttgart, auch in allen regionalen Polizeipräsidien. Allgemein ist bei der Betrachtung der Fallzahlen im Bereich der Rauschgiftdelikte jedoch zu beachten, dass sich die Anzahl der bearbeiteten Straftaten unter anderem am Kontrolldruck und der Kontrolldichte einschlägiger Örtlichkeiten und Personen durch die Polizei orientiert. Verstärkte polizeiliche Anstrengungen in diesem Kriminalitätsbereich hellen das Dunkelfeld entsprechend auf (sogenannte Holkriminalität). Darüber hinaus führen insbesondere personalintensiv bearbeitete Ermittlungsverfahren dazu, dass im Bereich der Auswertung objektiver bzw. subjektiver Befunde neue Ermittlungsansätze gewonnen und damit in der Folge Strafverfahren eröffnet werden können, was zur Aufklärung zusätzlicher Betäubungsmitteldelikte führt. Bei den allgemeinen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) wie etwa Besitz, Erwerb oder Anbau von Betäubungsmitteln bewegten sich die Fallzahlen im Jahr 2022 nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. In 2021 handelte es sich um 1854 Fälle, im Jahr 2022 um 1783. Während die Fallzahlen bei Verstößen mit der Btm-Art Heroin zunahmen (+20 auf 44 Fälle), gingen diese vor allem bei Amphetamin (-52 auf 217 Fälle) zurück. Die weit überwiegende Mehrheit der Fallzahlen wurde in dieser Deliktsgruppe durch die Btm-Art Cannabis (1.352 bzw. 75,8 % der Fälle) generiert. 1.470 Tatverdächtige (-71 TV zum Vorjahr) wurden 2022 in dieser Deliktsgruppe in der PKS registriert. Bis auf die Altersgruppe der Erwachsenen ergaben sich damit in allen anderen Altersgruppen Rückgänge. Der Anteil der weiblichen Tatverdächtigen blieb im Jahr 2022 trotz des Rückgangs ihrer Gesamtzahl (-3 auf 205 TV) mit 13,9 % (+0,4 %-Punkte) nahezu gleich. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger (+41 auf 423 TV) nahm dagegen um +4,0 %-Punkte auf nun 28,8 % zu. Rund zwei Drittel der ermittelten Tatverdächtigen waren bei Tatbegehung bereits polizeiliche bekannt. Die Fallzahlen der Handels-/Schmuggeldelikte von Btm gingen im Jahr 2022 im Vergleich zu den allgemeinen Verstößen deutlich stärker zurück. Mithin fielen sie auf den niedrigsten Stand im 10-Jahresvergleich, insgesamt 206 Fälle (von 315 im Jahr 2021). Besonders auffällig waren hier Fälle der Btm-Arten Cannabis (-75 auf 128 Fälle), aber auch Amphetamin (-33 auf 33 Fälle). Ebenso deutlich fiel der Rückgang der ermittelten Tatverdächtigen in dieser Deliktsgruppe aus. Mit 197 Personen (-110 TV gegenüber 2021) waren dies die Wenigsten seit 2018. Hier wurden in allen Altersgruppen rückläufige Zahlen in der PKS erfasst. Die Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger reduzierte sich um -57 Personen auf 46 Tatverdächtige, ihr Anteil an der Gesamtzahl schwand um -10,2 %-Punkte auf 23,4 %. Im Jahr 2022 starben im Bereich es PP Ulm insgesamt 15 Menschen im Zusammenhang mit dem Konsum von Rauschgift. Zwölf davon waren männlich und drei weiblich. Sechs der Menschen kamen aus Ulm bzw. dem Alb-Donau-Kreis, ebenfalls sechs aus dem Landkreis Göppingen, zwei Menschen aus dem Landkreis Heidenheim eine Person aus dem Landkreis Biberach. Diese Steigerung im Vergleich zum Vorjahr (neun RG-Tote) ist im ganzen Land zu verzeichnen. Als Ursachen werden in vielen Fällen langjähriger Konsum von Heroin und der Mischkonsum mit Substitutionsmitteln bzw. anderen Drogenarten gesehen. Besonderen Auffälligkeiten, wie beispielsweise überdurchschnittlich hoher Reinheitsgehalt von Rauschgiften, lagen nicht vor. Der Anteil der Tatverdächtigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen lag 2022 bei 39,6 Prozent, dem höchsten Wert der vergangenen fünf Jahre. Bereinigt um die Fälle ausländerrechtlicher Vorschriften, die nur durch Nichtdeutsche begangen werden können, liegt der Anteil noch immer bei 38,2 Prozent. Der Anteil der Asylbewerber und Flüchtlinge liegt bei 8,1 Prozent. Verglichen mit dem Bevölkerungsanteil Nichtdeutscher im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm von 15,9 Prozent ist damit die Bevölkerungsgruppe Nichtdeutscher als Tatverdächtige deutlich überrepräsentiert. Das betrifft alle Altersgruppen (Kinder: 31,1 Prozent, Jugendliche: 30,2 Prozent, Heranwachsende: 32,0 Prozent, Erwachsene: 42,3 Prozent) und nahezu alle Deliktsbereiche: Straftaten gegen das Leben (43,2 Prozent), Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (29,7 Prozent), Rohheitsdelikte (40,8 Prozent), Diebstähle (45,1 Prozent), Vermögens- und Fälschungsdelikte (45,9 Prozent), Rauschgiftdelikte (28,5 Prozent). Insgesamt ermittelte die Polizei 17.055 Tatverdächtige, weit überwiegend Erwachsene (12.982 Verdächtige, 76 Prozent), daneben auch 856 Kinder (5 Prozent), 1.814 Jugendliche (11 Prozent) und 1.353 Heranwachsende (8 Prozent). „Die Beschäftigten des Polizeipräsidiums Ulm haben im vergangenen Jahr trotz dünner Personaldecke und den mit der Pandemie einhergehenden zusätzlichen Herausforderungen Herausragendes geleistet und mit ihren Ergebnissen die Position des Polizeipräsidiums Ulm an der Spitze des Landes gefestigt. Ein Kraftakt für die Sicherheit der Menschen in der Region“, resümierte Polizeipräsident Weber.

PM  Polizeipräsidium Ulm

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