Kurz vor 8.30 Uhr fuhr eine 77-Jährige mit ihrem VW in der Schorndorfer Straße rückwärts aus einem Parkplatz. Als die Seniorin wieder nach vorne fuhr, streifte ihr Fahrzeug die hintere Stoßstange eines geparkten Mercedes.
Ohne sich um den Schaden zu kümmern, fuhr die VW-Fahrerin weg. Die Besitzerin des Mercedes hielt sich in unmittelbarer Nähe auf und hatte den Unfall beobachtet. Die 66-Jährige notierte sich das Kennzeichen und übergab es der Polizei. Die nahm die Ermittlungen auf und konnte den VW an der Halteranschrift feststellen. An dem Auto befanden sich Beschädigungen, die zu dem Unfall passten. Die Seniorin sieht nun einer Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht entgegen.
Durch den Unfall entstand ein Schaden von etwa 250 Euro. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall gerufen wird, ist dagegen meist nur ein geringes Bußgeld fällig.
PM Polizeipräsidium Ulm