Ein 42-Jähriger fuhr gegen 19 Uhr mit seinem Opel in der Bollerstraße in Richtung Ortsmitte. Von rechts aus einer Sackgasse der Bollerstraße kam eine 19-Jährige mit ihrem VW. Am Einmündungsbereich war der Bordstein abgesenkt und sie hätte warten müssen.
Ohne auf den von links kommenden Kleinbus zu achten, fuhr sie nach rechts in die Bollerstraße ein. Der 42-Jährige konnte den Unfall nicht mehr verhindern und der VW stieß in die rechte Seite des Opel. Bei dem Unfall erlitt die 19-Jährige einen Schock. Im Kleinbus befanden sich noch zwei weitere Insassen. Ein 49-Jähriger war nicht angegurtet. Der Mann zog sich durch den Aufprall leichte Verletzungen zu. Die mutmaßliche Unfallverursacherin und der 49-Jährige kamen vorsorglich in Kliniken. Den Schaden an den beiden Autos schätzt die Polizei auf rund 11.000 Euro. Auf die Fahranfängerin kommt nun eine Anzeige zu.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
PM Polizeipräsidium Ulm