Ein Zeuge beobachtete die beiden Jugendlichen im Alter von 15 und 17 Jahren in einem Geschäft in der Heininger Straße. Sie liefen an den Verkaufsregalen entlang und nahmen von dort Werkzeuge. Die steckten sie in einen Rucksack.
Ohne zu bezahlen, verließen sie das Geschäft. Sie wurden vom Zeugen aufgehalten und der Polizei übergeben. Die Polizei durchsuchte die Jugendlichen und fand im Rucksack das mutmaßliche Diebesgut. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen übergab die Polizei die Jugendlichen an ihre Erziehungsberechtigten. Die Burschen sehen nun einer Anzeige wegen Ladendiebstahls entgegen. Die Polizei bittet Eltern darum, ihre Kinder über richtiges und pflichtbewusstes Handeln aufzuklären. E
inen Diebstahl oder andere Straftaten zu begehen ist ab dem Alter von 14 Jahren strafbar. Sprechen Sie mit Ihren Kindern über die Konsequenzen von Straftaten.
PM Polizeipräsidium Ulm